Ein Schweizer Gericht hat Swatch in einem Markenrechtsstreit mit dem US-Technologiekonzern Apple den Rücken gestärkt. Konkret geht es um den Slogan «Tick different», den Swatch als Marke schützen wollte.
Das sah Apple jedoch als Angriff auf die Werbekampagne «Think different», die der US-Konzern lanciert hatte und setzte sich dagegen zur Wehr.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht erklärte nun, die Marke von Apple sei in der Schweiz nicht ausreichend bekannt, um einen Widerruf des US-Konzerns zuzulassen. «Damit ist die Beschwerde abzuweisen», hiess es am Dienstag.
Apples Anzeigen waren von 1997 bis 2002 verwendet worden, begleitet vom «Here's to the crazy ones»-Werbespot.
(dsc/sda/awp/reu)
Vorliegend: Urteil B-5337/2016 des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2019. Abrufbar auf www.bvger.ch