Geheimdienst: Die Verantwortlichen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) mögen die Bezeichnung nicht, obwohl das Wort «geheim» im Nachrichtendienstgesetz gut ein Dutzend Mal vorkommt. Selbst der vom Bundesrat alle vier Jahre festgelegte Grundauftrag des NDB untersteht der Geheimhaltung.
Offiziell bekämpft der Nachrichtendienst Terroristen, gewalttätige Extremisten und Spione im Inland, wehrt Cyberangriffe ab und verhindert die Ausbreitung von Massenvernichtungswaffen. Im Ausland beschafft der Dienst «sicherheitspolitisch wichtige Informationen und wertet diese aus».
Wo und wie die Informationsbeschaffung ausserhalb der Schweiz stattfindet, darüber konnte man bisher nur spekulieren. Nun geben die Buchungslisten der Bundesreisezentrale aus den Jahren 2017 und 2018 erstmals Einblick. Die «Schweiz am Wochenende» hat den Datensatz gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhalten. Darin finden sich rund 61 im Namen des Nachrichtendienstes ausgestellte Flugtickets, aber auch zahlreiche Bahnfahrten und Hotelbuchungen.
Das Verteidigungsdepartement hat alle Angaben zu Destination und Ticketpreis aus Geheimhaltungsgründen geschwärzt. Trotzdem lassen sich anhand des Abflugortes und der Namen der Airlines Aussagen über die Auslandreisen des NDB machen.
Neun der 61 ausgestellten Tickets entfallen auf amerikanische Fluggesellschaften wie Delta und United, die ab Zürich mehrmals wöchentlich in die Vereinigten Staaten fliegen. Am 9. April 2017 trat mutmasslich ein halbes Dutzend NDB-Angestellte einen Flug mit einer US-Airline an. Was der genaue Zweck der Reise war – darüber schweigt sich der Nachrichtendienst aus. Fakt ist: Die USA verfügen über 17 der einflussreichsten Nachrichtendienste der Welt. Dass der NDB wie auch viele andere westliche Geheimdienste mit den Amerikanern in engem Kontakt steht, ist kein Geheimnis.
Am 24. Oktober 2017 stellte die Bundesreisezentrale dem Nachrichtendienst einen Flug mit den Saudi Arabian Airlines aus. Die Fluggesellschaft fliegt ab Genf nur die Städte Jeddah und Riyadh an, eine andere Destination kommt nicht infrage. Kontakte zu den dortigen Geheimdiensten sind politisch heikel – saudische Agenten waren federführend bei der Ermordung des «Washington Post»-Kolumnisten Jamal Khashoggi 2018 in der Türkei. Aber auch hier: Kein Kommentar vom NDB.
Vom 16. Oktober bis 19. Oktober 2018 hielt sich ein Angestellter des NDB mit einiger Wahrscheinlichkeit in Marokko auf. Darauf deutet die benutzte Airline Royal Air Maroc sowie der Abflugort des Rückflugs hin – der Casablanca Airport in der gleichnamigen marokkanischen Stadt. Das nordafrikanische Land gilt als einer der grössten Herkunftsstaaten von islamistischen Gotteskriegern. Nach der Ermordung von zwei skandinavischen Touristinnen im selben Jahr nahmen die marokkanischen Sicherheitskräfte zwei Verdächtige aus der Schweiz fest. Zu einem der beiden Männer hatte der NDB in den vorgegangenen Jahren Kontakt, wie nach dessen erstinstanzlicher Verurteilung bekannt wurde. Der NDB sprach von vorbeugenden Befragungen, die in solchen Fällen üblich seien.
Ins Auge sticht auch eine Buchung mit Air France vom 23. November 2017 in der Premium-Economy-Klasse. Abflugort N’Djamena, Hauptstadt des zentralafrikanischen Binnenstaats Tschad, eines der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder der Welt. In seinem Lagebericht 2016 bezeichnete der NDB das unsichere Umfeld im Tschad als potenziell fruchtbaren Boden für dschihadistische Gruppierungen.
Gemäss den Buchungslisten der Bundesreisezentrale haben sich Nachrichtendienst-Mitarbeiter in den Jahren 2017 und 2018 auch in Peking, Cancun und Brüssel aufgehalten. Der NDB reist auch per Zug und auf Interkontinentalflügen meistens in der Business-Klasse. Alles in allem zeichnet der Datensatz ein Bild eines Nachrichtendienstes, der trotz der geringen Zahl von 300 bis 400 Mitarbeitern rund um die Welt aktiv ist.
Gefragt nach dem Zweck der Reisen, teilt eine Sprecherin mit, der NDB dürfe gemäss Nachrichtendienstgesetz mit ausländischen Nachrichtendiensten zusammenarbeiten und im Ausland Informationen beschaffen. «Über die Art, die Anzahl und die Destinationen der durchgeführten Dienstreisen erteilt der NDB aus Geheimhaltungsgründen grundsätzlich keine Auskunft.» Was geheim ist, bleibt geheim. (bzbasel.ch)
Weiterreise ohne Smartphone, Barzahlung unterwegs etc. etc.
Somit macht man nur bekannt was bekannt sein soll.
Und was bedeutet das für uns?
Das Bundesangestellte das tun, wofür sie angestellt und bezahlt sind?