Mit dem neuen Gesetz darf der Nachrichtendienst des Bundes (NDB):
Neu kann der Nachrichtendienst E-Mails, Suchanfragen, Internettelefonie oder -chats nach definierten Stichworten durchsuchen:
Wer also im grenzüberschreitenden Internetverkehr Begriffe schreibt oder sagt, die auf dem Index des Nachrichtendienstes stehen, der gerät erst einmal auf den Radar des NDB. Dieser ist zwar verpflichtet, die Daten wieder zu löschen, wenn sich zeigt, dass die Inhalte der Kommunikation harmloser Natur sind. Aber durchsehen wird das trotzdem jemand.
Die Krux: Fast jeder Datenverkehr ist zu irgendeinem Zeitpunkt Datenverkehr mit dem Ausland, da mehr Server im Ausland stehen als in der Schweiz. So zum Beispiel diejenigen von sehr verbreiteten Kommunikationsangeboten wie Facebook oder Gmail oder anderen Email-Diensten.
Da die meiste Internetkommunikation über ausländische Server und Netzwerke führt, selbst wenn du einen Schweizer Online-Dienst wie watson.ch nutzt, sind wir alle von dieser Massenüberwachung betroffen.
Auf der Webseite check.nachrichtendienstgesetz.ch kannst du prüfen, ob deine Lieblingswebsite mit dem neuen NDG überwacht wird.
@vecirex Ha! Wie sie sich mit fremden Federn schmücken xD#NDGNein pic.twitter.com/zBS4f7d2zM
— Matthias Hurni (@C0BR4cH) 20. September 2016
Die Armee sucht gerade per Online-Inserat einen Praktikanten für ihr Zentrum für elektronische Operationen. Das ist die Stelle, die für den NDB die Abhöraufträge ausführt.
Stellt der NDB im Rahmen der Kabelaufklärung eine verdächtige Person fest, dann ist das Zentrum für elektronische Operationen der Schweizer Armee zuständig dafür, die relevanten Daten zu sammeln und auszuwerten und den Nachrichtendienst damit zu beliefern.
Will der NDB verdächtige Personen mit Wanzen, Trojanern und weiteren Mitteln überwachen, dann muss er dies in einem dreistufigen Verfahren bewilligen lassen. Zuerst muss ein Einzelrichter des Bundesverwaltungsgerichts die Verhältnismässigkeit einschätzen und die Bewilligung erteilen. Dann muss der Vorsteher des VBS das Gesuch unterschreiben und zuletzt muss dieser den Überwachungsauftrag in Absprache mit seinen beiden Bundesratskollegen im Sicherheitsausschuss (Justizdepartement, Aussendepartement) absegnen.
Rechenschaft über seine Aktivitäten muss der NDB der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments ablegen und der Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI) für die ständige Funkaufklärung, die aus drei Mitgliedern der Bundesverwaltung besteht.