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Ransomware-Attacken: Darum will der Bundesrat keine weiteren Massnahmen

Roger Nordmann, SP-VD, links, Gabriela Suter, SP-AG, Mitte, und Albert Roesti, SVP-BE, rechts, sprechen waehrend der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 16. Juni 2021 im Nationalrat ...
Der Waadtländer SP-Politiker Roger Nordmann (links) im Gespräch mit anderen Nationalratsmitgliedern. Er strebt mit einem aktuellen parlamentarischen Vorstoss eine bessere Regulierung im Bereich der Kryptowährungen an.Bild: keystone

Darum will der Bundesrat keine zusätzlichen Massnahmen gegen kriminelle Hacker

11.11.2021, 15:3511.11.2021, 15:35
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Nationalrätinnen und Nationalräte aller sechs Fraktionen wollen die Finanzflüsse von kriminellen Hackerbanden unterbrechen. Dazu sehen sie eine bessere Regulierung im Bereich der Kryptowährungen vor. Der Bundesrat winkt jedoch ab.

Er habe beispielsweise im Geldwäschereigesetz und in der dazugehörigen Verordnung bereits Massnahmen getroffen, um die Risiken im Bereich der Kryptowährungen einzudämmen, heisst es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort des Bundesrats auf eine Motion von Roger Nordmann (SP/VD). Die Bestimmungen des Finanzmarktrechts gälten in der Schweiz grundsätzlich ungeachtet der verwendeten Technologien.

Ransomware-Banden im Visier

Die Geldwäschereiverordnung schreibe den Finanzintermediären etwa vor, bei grenzüberschreitenden Geldüberweisungen Angaben zur Auftraggeberin oder zum Auftraggeber und zur begünstigten Person zu machen. Laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma gelte diese Vorschrift auch für alle Überweisungen von Kryptowährungen.

Zudem schreibt der Bundesrat, dass im Bereich der Kryptowährungen nicht die Revision des Standards die grösste Herausforderung darstelle, sondern seine Umsetzung auf internationaler Ebene. Damit sollten Rechtslücken und Zufluchtsorte für die Kriminellen vermieden werden.

Motionär Nordmann und 28 Mitunterzeichnende seines Vorstosses sehen jedoch Handlungsbedarf. Immer öfter sei das Ziel von kriminellen Hackern, Lösegelder einzukassieren, die in Kryptowährungen zu bezahlen sind. Deshalb müssten die Finanzflüsse dieser Banden unterbrochen werden, begründet Nordmann seine Motion.

Künftig solle es deshalb nicht mehr möglich sein, die Identität der Personen, die die Lösegeldzahlungen erhalten, zu verschleiern. Dieses Verbot solle auch für ausländische Tochterunternehmen von Instituten gelten, die ihren Sitz in der Schweiz haben, und für Anbieter von Kryptowährungen, die im Ausland ansässig sind oder deren Sitz nicht bekannt oder nicht bestimmbar ist.

Quellen

(dsc/sda)

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