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Schweiz

Online-Shopping: Zoll darf gefälschte Produkte einfacher vernichten

Ein Mitarbeiter des Bundesamts fuer Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), durchleuchtet Pakete mit einem mobilen Roentgengeraet waehrend einer Schwerpunktkontrolle im grenzueberschreitenden Online-Handel d ...
Ein Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), durchleuchtet Pakete mit einem mobilen Röntgengerät.Bild: keystone

Das passiert neu, wenn sich im Internet bestellte Produkte als gefälscht herausstellen

Die Schweizer Zollbehörden können künftig gefälschte Produkte einfacher vernichten. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein entsprechendes, vom Parlament verabschiedetes Gesetz per 1. Juli in Kraft gesetzt.
14.05.2025, 16:3214.05.2025, 16:42
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Wegen des zunehmenden Onlinehandels werden an den Grenzen immer mehr gefälschte Produkte sichergestellt – beispielsweise Markenkleidung, Handtaschen, Schuhe und Luxusuhren. Das Parlament hatte im Dezember Vorschläge des Bundesrats gutgeheissen, die das Vernichten solcher Piraterieprodukte erleichtern.

Über neunzig Prozent der verdächtigen Waren werden heute in Kleinsendungen mit höchstens drei Gegenständen gefunden. Kleinsendungen sind Pakete mit einem Gewicht von maximal fünf Kilogramm.

Vernichtet werden können gefälschte Waren heute nur mit grossem Aufwand, obwohl es sich um Bagatellfälle handelt. Dieser Aufwand stellt sich in den meisten Fällen als unnötig heraus, weil sich die Besteller und Bestellerinnen der Waren der Vernichtung nicht widersetzen.

Was ändert sich?

Weniger Bürokratie

Im vereinfachten Verfahren wird ab dem 1. Juli 2025 zunächst nur jene Person über den Aufgriff an der Grenze informiert, die die Ware bestellt hat. Ist diese einverstanden, wird die Fälschung vernichtet. Nur wenn sie die Vernichtung ablehnt, wird der Rechteinhaber – also das von der Fälschung betroffene Unternehmen – informiert, damit er weitere Schritte einleiten kann.

Um das Risiko eines Schadens zu vermeiden, falls sich eine Vernichtung im Nachhinein als ungerechtfertigt erweist, findet eine Vernichtung frühestens drei Monate nach der Mitteilung über die zurückbehaltene Ware statt. Die Einfuhr von Waren, die das Immaterialgüterrecht verletzen, bleibt straffrei.

Das mittlerweile an seine Kapazitätsgrenzen gelangte Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) werde vom vereinfachten Verfahren profitieren, sagte die damalige Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider im Parlament. Es könne Verfahrensschritte sparen und damit den administrativen Aufwand reduzieren. Die Rechteinhaber können aber auch wie bisher das bisherige Verfahren wählen.

Wer ist zuständig?

Für das vereinfachte und auch das ordentliche Verfahren ist neu das Institut für geistiges Eigentum (IGE) zuständig. Das BAZG stellt die zurückbehaltenen Fälschungen dem IGE zu, welches anschliessend das weitere Verfahren bis zur Vernichtung der Waren in die Wege leitet. Das IGE hat zu diesem Zweck ein Logistikunternehmen beauftragt.

Wie gross ist das Problem?

Die Schweizer Wirtschaft ist nach Angaben des Bundesrats überdurchschnittlich betroffen von Produktepiraterie: Weltweit stünden Schweizer Rechteinhaber an vierter Stelle der Unternehmen, deren Immaterialgüterrechte durch Nachahmungen verletzt werden.

Verletzungen von Marken-, Patent-, Design- oder Urheberrechten verursachen laut dem Bundesrat erhebliche Schäden. Diese können von Gewinneinbussen über Ausfälle von Steuern und Sozialabgaben beim Staat bis hin zu Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten reichen.

Kostspielige Grenzschutz-Bauten
Der Bundesrat wird dem Parlament mit der Immobilienbotschaft 2025 Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 511,8 Millionen Franken unterbreiten. Grösstes, bzw. teuerstes Projekt ist die Sanierung des Berner Gebäudes, in dem das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit untergebracht ist.

Das Verwaltungsgebäude unterhalb des Parks der Kleinen Schanze in Bern soll für 92,7 Millionen Franken saniert werden, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. 87,6 Millionen Franken will der Bundesrat in ein neues Interventionszentrum für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in St.Margrethen SG stecken. In diesem Neubau sollen auch Einheiten der dortigen Kantonspolizei unterkommen.

(dsc/sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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Aruma
14.05.2025 17:17registriert Januar 2020
Wenn gesundheitsgefährdende Produkte aus dem Verkehr gezogen werden, ist das natürlich gut.

Aber warum muss ich eigentlich mit meinen Steuern Luxusmarkenschutz bezahlen?
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Elmas Lento
14.05.2025 18:17registriert Mai 2017
Ich gehe davon aus, dass der finanzielle Schaden durch Produktfälschungen minimal ist, wer sich z.B. eine gefälschte LV-Tasche kauft wird sich keine Originale kaufen, nur weil die gefälschte vom Zoll vernichtet wird. Das ist etwas dasselbe wie bei Filmen, wenn ich einen Film auf irgendeinem Piratenportal anschaue heisst das nicht, dass ich den Film sonst im Kino geschaut hätte, da wird genauso mit fiktiven und unrealistischen Schadenssummen gerechnet.
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