Darum nimmt die EU die Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft aufs Korn
Konkret geht es um sogenannte Cloud-Computing-Dienste der beiden Firmen und ob diese auf dem Markt besonders entscheidend für Konsumenten und Unternehmen sind, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.
Amazon und Microsoft sind führende Anbieter von sogenannten Cloud-Computing-Diensten. Dabei geht es darum, digitale Infrastruktur bereitzustellen.
Die EU-Kommission teilte nun mit, Analysen der Cloud-Märkte aus den letzten Jahren deuteten darauf hin, dass Microsofts Dienst Azure und Amazons Web Services (AWS) eine sehr starke Position in Bezug auf Unternehmen und Konsumenten hätten. Gleichzeitig erreichten die US-Unternehmen mit ihren Nutzerzahlen und ihrer Marktposition nicht die nötigen Schwellenwerte, um sich an strengere Gesetze halten zu müssen.
Beim Cloud-Computing kann man digitale Dienste wie Speicherplatz, Programme oder Rechenleistung über das Internet nutzen, ohne die dafür nötige Hardware oder Software selbst besitzen oder betreiben zu müssen.
Alles Cloud oder was?
On-Premise-Infrastruktur (oft auch «on prem» oder «On-premises IT» genannt) meint Hardware und Software, die von einem Unternehmen selbst betrieben wird, respektive im eigenen Rechenzentrum läuft. Die Server befinden sich auf Gelände im eigenen Verantwortungsbereich und werden von eigenem Personal gewartet.
Hingegen bieten Hyperscaler wie Amazon Web Services (AWS) oder Microsoft ihre massive Infrastruktur als Public-Cloud-Dienste an, die für jeden zugänglich sind. Dazu betreiben sie weltweit verteilt Rechenzentren (mitsamt eigenen Datennetzen). Gegen Bezahlung können sich Dritte einmieten und je nach Bedarf Server-Leistung sowie Speicherplatz und Softwarepakete beziehen.
Eine Private Cloud kombiniert die Vorteile einer Public Cloud mit der Sicherheit und Kontrollierbarkeit der Infrastruktur vor Ort. Die Software kann innerhalb des eigenen Rechenzentrums eines Unternehmens, in einer Dritteinrichtung oder über einen Private-Cloud-Anbieter «gehostet», also dort betrieben werden.
Colocation (auch Server Housing genannt) bedeutet, dass ein Unternehmen seine eigenen Server in einem externen Rechenzentrum auf einer angemieteten Fläche betreibt. Strom, Kühlung, Netzwerk und physische Sicherheit gibt es durch den Vertragspartner, für die Server-Hardware ist man aber selbst verantwortlich.
Strengere Auflagen
Die Brüsseler Behörde will die Untersuchung zu den beiden US-Konzernen nach eigenen Angaben innerhalb eines Jahres abgeschlossen haben. Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass beide sich an die strengen Auflagen für sogenannte Torwächter (Gatekeeper) des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) halten müssten, haben Microsoft und Amazon sechs Monate Zeit, sich den Regeln anzupassen.
Daneben untersucht die EU-Kommission auch, ob der DMA grundsätzlich ausreicht, um einen fairen Wettbewerb im Cloud-Computing-Sektor sicherzustellen.
(sda/awp/dpa)
