Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple wegen möglicher Verstösse gegen neue Regeln für grosse Online-Plattformen eingeleitet.
Es soll geprüft werden, ob der amerikanische Konzern der Verpflichtung nachkomme, die User zu Software-Angeboten ausserhalb der hauseigenen Vertriebsplattform App Store gebührenfrei leiten zu lassen, wie die Brüsseler Behörde am Montag mitteilte.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte:
Seit Anfang März müssen sich Firmen, die in Europa tätig sind, an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Die Grundannahme dabei ist, manche grosse Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Die EU-Kommission hat zudem Zweifel daran, dass Apples sogenannte Kerntechnologiegebühr verhältnismässig ist.
Apple widersprach in einer Stellungnahme am Montag den Vorwürfen der EU-Kommission: In den vergangenen Monaten habe man eine Reihe von Änderungen vorgenommen, um dem DMA zu entsprechen. «Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht.» Man schätze, dass mehr als 99 Prozent der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden.
Alle Entwickler, die in der EU im App-Store tätig seien, könnten die von Apple eingeführten Funktionen nutzen, darunter die Möglichkeit, App-Nutzer zum Abschluss von Käufen «zu sehr wettbewerbsfähigen Bedingungen» ins Internet weiterzuleiten. «Auch weiterhin werden wir der Europäischen Kommission zuhören und mit ihr zusammenarbeiten.»
Sollte die EU-Kommission zum endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstösst, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als Worst-Case-Szenario stünde gar eine Zerschlagung des Unternehmens im Raum. Wahrscheinlich ist: Am Ende entscheiden Gerichte über mögliche Strafen.
(dsc/sda/dpa)