Die Wettbewerbsklage, mit der die US-Regierung Facebook zerschlagen will, ist im zweiten Anlauf von einem Gericht in Washington angenommen worden.
Die erste Version hatte Richter James Boasberg im vergangenen Sommer mit Verweis auf eine unzureichende Argumentation abgewiesen. Bei der nachgebesserten Klage sah er den Vorwurf unfairen Wettbewerbs nun viel besser begründet, wie aus Gerichtsdokumenten von Dienstag hervorging. Der Richter wies auch Facebooks Forderung zurück, die Klage abzuweisen, weil FTC-Chefin Lina Khan befangen sei.
Die FTC (Federal Trade Commission) wirft Facebook unter anderem eine Monopolstellung im Markt für Online-Netzwerke vor. Auch habe Facebook den Chatdienst WhatsApp und die Fotoplattform Instagram gekauft, um dieses Monopol auf unlautere Weise zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen wieder rückgängig gemacht werden.
Die FTC ist in den USA für Konsumentenschutz zuständig und führt Wettbewerbsuntersuchungen durch. Die 33-jährige Juristin Khan machte vor einigen Jahren mit einem Papier zu Amazon auf sich aufmerksam, in dem sie argumentierte, dass gängige US-Ansätze zur Einschätzung der Wettbewerbslage im Bezug auf Internet-Unternehmen versagten.
Facebook hatte Khan schon 2021 attackiert, um eine neue Wettbewerbsklage gegen sich zu verhindern. Die Facebook-Anwälte verwiesen unter anderem auf Khans Arbeit für die Organisation Open Markets Institute, während der sie dem Konzern Wettbewerbsverletzungen vorwarf.
Die ursprüngliche Klage war im Dezember 2020 noch am Ende der Amtszeit des damaligen Präsidenten Donald Trump eingereicht worden. Nachgebessert wurde sie unter Führung der von seinem Nachfolger Joe Biden berufenen FTC-Chefin Khan.
Die Berufung Khans zur FTC-Chefin wurde als Signal gesehen, dass US-Präsident Joe Biden wegen der Marktmacht grosser Techkonzerne besorgt sei und dagegenhalten wolle.
Wie vom Richter gefordert, lieferte die FTC nun in der nachgebesserten Klage mehr Argumente, die Facebooks Monopolstellung belegen sollen. Die Behörde stützt sich dabei vor allem auf die Entwicklung der Nutzerzahlen sowie Analysen zu der Zeit, die Menschen auf der Plattform verbringen.
Zugleich versuchte die FTC in der Klage, den Markt für soziale Netzwerke klar zu definieren. Demnach sind es Plattformen, auf denen User Kontakte mit Freunden und Familie pflegen und im gemeinsamen Raum Beiträge und Erlebnisse teilen.
Basierend auf dieser Definition sehe die FTC zum Beispiel Twitter, YouTube und die aufstrebende Videoplattform Tiktok in anderen Kategorien – weil sie mehr auf die Nutzung von Inhalten denn auf persönliche Verbindungen ausgerichtet seien.
Ein Sprecher des Facebook-Konzerns Meta sagte dem «Wall Street Journal» nach dem Gerichtsentscheid, man sei überzeugt, dass die Tatsachen die Vorwürfe widerlegen würden. Facebooks Investitionen in WhatsApp und Instagram seien gut für den Wettbewerb gewesen.
Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Instagram hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden.
Die US-Wettbewerbshüter gaben seinerzeit die Übernahmen von Instagram und WhatsApp frei. Neben der FTC hatte auch ein Bündnis von mehr als 40 US-Bundesstaaten eine Klage gegen die Deals eingereicht – diese Klage wurde von Richter Boasberg im Juni 2021 jedoch komplett abgewiesen.
(dsc/sda/dpa)
Die Übernahme von WhatsApp hätte nie und nimmer bewilligt werden dürfen. Es wird Zeit, dem Zuckerboy seine Grenzen aufzuzeigen.