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«Recht auf Vergessenwerden»: Europa hat neue Datenschutzregeln 

«Recht auf Vergessenwerden»: Europa hat neue Datenschutzregeln 

15.12.2015, 21:1416.12.2015, 10:39
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Europas Internet-Nutzer bekommen künftig mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Nach fast vier Jahren Debatten hat die EU eine Datenschutzreform beschlossen, die die Regeln von 1995 ersetzen soll. Vertreter von EU-Kommission, Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstagabend auf einen Kompromiss.

Das bestätigte die luxemburgische EU-Ratspräsidentschaft. Die neue Verordnung soll voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten.

Internet-Konzerne wie Google, Facebook und andere müssen sich demnach die Zustimmung der Nutzer zur Datennutzung ausdrücklich einholen. Nutzer erhalten das Recht, Informationen leichter wieder löschen zu lassen («Recht auf Vergessenwerden») und Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen («Portabilität»).

Heimische Beschwerdestellen für Probleme

Unternehmen müssen ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen. An die neuen Regeln müssen sich nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch etwa US-Firmen halten. Wenn Anbieter gegen die Regeln verstossen, drohen ihnen hohe Strafen von bis zu vier Prozent ihres Umsatzes.

Hat ein Konsument ein Problem mit einem Anbieter in einem anderen EU-Land, soll er sich künftig in seiner Sprache an die heimische Beschwerdestelle wenden können. Bislang war dies nicht möglich, so musste etwa der Österreicher Max Schrems in Irland gegen Facebook klagen.

Neu ist, dass in allen 28 EU-Ländern künftig gleich hohe Standards gelten – bisher war dies sehr unterschiedlich geregelt. Datenschutz-Oasen soll es somit in Europa nicht mehr geben. Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995, sind veraltet und wurden von jedem Land anders umgesetzt. (jas/sda/dpa)

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