Gesellschaft & Politik

KESB gewährte Anwältin der Mutter Akteneinsicht irrtümlicherweise nicht

Klingelschild der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen.
Klingelschild der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen.Bild: KEYSTONE
Doppel-Kindstötung in Flach 

KESB gewährte Anwältin der Mutter Akteneinsicht irrtümlicherweise nicht

Erste Abklärungen zu den internen Abläufen wegen der Tötung der zwei Kinder in Flaach (ZH) bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zeigen: Es sind Fehler gemacht worden.
05.01.2015, 16:2305.01.2015, 17:24
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Der Tatort in Flaach (ZH).
Der Tatort in Flaach (ZH).Bild: newspictures.ch

Nach der Tötung zweier im Heim platzierten Kinder durch ihre eigene Mutter, gibt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen per Communiqué die ersten Ergebnisse ihrer internen Abklärungen bekannt. Die KESB räumt darin Fehler ein und gibt der Anwältin der beschuldigten Mutter Natalie K. in einem zentralen Punkt recht: Die verantwortlichen Sachbearbeiter bei der KESB hatten der Anwältin Daniela Fischer die rechtzeitige Akteneinsicht verunmöglicht. «Die Involvierten mussten davon ausgehen, dass der Bezirksrat über die Feiertage nicht erreichbar sei. Deshalb wurden der Anwältin die Akten nicht sofort zugestellt», schreibt die KESB in ihrer Mitteilung.

Deshalb musste Fischer über die Feiertage gegen den Entscheid der KESB, die Kinder müssten am 4. Januar ins Heim zurückkehren, einen Rekurs an den Bezirksrat Winterthur verfassen, ohne über die vollständigen Akten zu verfügen. Fraglich ist damit auch, ob der Vizepräsident des Bezirksrates, der Jurist Peter Rütimann (FDP), seinerseits über die notwendigen Akten verfügte, um die von der KESB angeordnete Rückkehr der beiden Kinder ins Heim überhaupt seriös beurteilen zu können.

KESB braucht Polizeischutz

Weiter schreibt die KESB, dass eine geplante Medienkonferenz der KESB zum Fall aus Sicherheitsgründen abgesagt werden musste und dass die KESB Winterthur-Andelfingen und ihre Mitarbeiter unter erhöhtem Polizeischutz stünden. 

Die internen Abklärungen zum Fall hätten des weiteren ergeben, dass es nach wie vor keine Hinweise darauf gebe, «dass die KESB die akute Gefährdung durch die tatverdächtige Mutter hätte erkennen können». Zu den Gründen, weshalb die zwei- und fünfjährigen Kinder nicht vorübergehend bei den Grosseltern hätten untergebracht werden können, kann die KESB nach eigenen Angaben aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Stellung nehmen, die Angehörigen seien jedoch eng im Verfahren involviert gewesen und es habe zahlreiche persönliche Gespräche gegeben. 

Vorwürfe betreffend Erreichbarkeit zurückgewiesen

Den Vorwurf, bei der KESB sei über die Feiertage niemand erreichbar gewesen, weist die Institution von sich. «Es gab bei der KESB einen Notfalldienst, der eine minimale Erreichbarkeit zwischen Weihnachten und Neujahr sicherstellte», schreibt die KESB. Alle Personen, die in dieser Zeit die KESB per Mail oder Telefon kontaktiert hätten, hätten Hinweise zur Erreichbarkeit erhalten. Ob es sich dabei auch um die Erreichbarkeit der zuständigen Beistände gehandelt hat, schreibt die KESB nicht. 

Für Nachfragen in diesem und anderen Punkten war die KESB Winterthur-Andelfingen heute nicht erreichbar. (thi)

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