Der Untersuchungsbericht zeigt, dass «sich die kantonalen Instanzen damals zu wenig um das Wohl der betroffenen Kinder gekümmert haben», wie die Glarner Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt. Die Behörden haben «nicht mit der notwendigen Konsequenz eingegriffen, als es nötig war» und die Missstände im Heim sichtbar waren.
Die Exekutive geht davon aus, dass auch in anderen Heimen problematische Zustände herrschten. Das würden Aussagen von Personen nahelegen, die sich bei der Glarner Anlaufstelle für Opfer von behördlichen Zwangsmassnahmen gemeldet hätten.
Die Regierung bittet, wie sie in der Mitteilung weiterschreibt, «all jene Personen in aller Form um Entschuldigung, die aufgrund von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bis 1980 Missbrauch oder Misshandlungen erleiden mussten». Als konkrete Massnahme überweist die Exekutive 24'500 Franken an den vom Bund initiierten Soforthilfefonds für die Opfer.
Der Bericht über das Kinderheim St. Maria, auf den sich die Exekutive stützt, wurde von ihr selber bei der Opferanlaufstelle in Auftrag gegeben. Im Gegensatz zu anderen Heimen sind die Vorgänge im St. Maria gut dokumentiert, auch durch ausführliche Gerichtsakten.
Die Dokumente zeigen gravierende Missstände in der Führung des Heimes und eine gesundheitsgefährdende Vernachlässigung der Kinder. Der Bericht kommt unter anderem zum Schluss, dass Regierung und Sanitätsdirektion zu lange zögerten, bis sie eingriffen. Zudem seien einige Schlussfolgerungen richterlicher Behörden aus heutiger Sicht schwer nachvollziehbar. Die Vorkommnisse ereigneten sich in den Jahren 1945 bis 1953. (rar/sda)