Bischof Vitus Huonder ist kirchenrechtlich nicht Bischof der Katholiken im Kanton Zürich. Genauso wenig ist dies der Fall für die Kantone Obwalden, Nidwalden, Glarus und Teile des Kantons Uri. Diese Gebiete sind dem Churer Bischof lediglich im Rahmen einer Apostolischen Administratur unterstellt. Dies legt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten des Luzerner Kirchenrechtlers Adrian Loretan dar, berichtet die «NZZ am Sonntag». Ein Apostolischer Administrator wirke nur als Stellvertreter des Papstes und auf dessen Weisung hin. «Über Jahrzehnte erweckte das Bistum bewusst einen falschen Eindruck», sagt er in der «NZZ am Sonntag» und wirft dem Churer Bischof gar vor, seinen Titel missbräuchlich zu verwenden.
Genau genommen wäre er nicht einmal Apostolischer Administrator, weil die administrative Unterstellung anno 1819 «ad personam» unter den damaligen Churer Bischof erfolgte. Eigentlich könnten die Zürcher Katholiken den Churer Bischof beim Apostolischen Stuhl in Rom einklagen, was für den Zürcher Synodalrat, die Exekutive der Römisch-katholischen Körperschaft im Kanton Zürich und Auftraggeber des Gutachtens, indes nicht infrage kommt. Er hat ein Gesuch für die Schaffung eines Bistums Zürich beim Apostolischen Nuntius in Bern eingereicht, das im Rahmen des Besuchs der Schweizer Bischöfe in Rom im Dezember diskutiert werden soll. (rey)