Gesellschaft & Politik

Mutterpflichten am Arbeitsplatz 

Eine neue Regelung hilft Müttern in der Schweiz, die ihr Kind trotz Wiedereinstieg ins Berufsleben nicht abstillen wollen.
Eine neue Regelung hilft Müttern in der Schweiz, die ihr Kind trotz Wiedereinstieg ins Berufsleben nicht abstillen wollen.Bild: EPA
Stillen und abpumpen werden entlöhnt

Mutterpflichten am Arbeitsplatz 

Ab Juni wird stillen und abpumpen während der Arbeit entlöhnt. Das soll zu längeren Stilldauern beitragen.
07.05.2014, 04:4907.05.2014, 07:00
Karen Schärer / Aargauer Zeitung
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Ein Artikel von Aargauer Zeitung
Aargauer Zeitung

Arbeiten und trotzdem weiterstillen: für viele Frauen unvorstellbar. Entgegen den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Kinder bis sechs Monate voll zu stillen, erhält in der Schweiz nur noch jedes zweite sechsmonatige Baby Muttermilch. Viele Frauen stillen vor dem Wiedereinstieg ins Berufsleben ab. Schwierig genug, wenn die Arbeit durch einen intimen Akt wie das Stillen oder Abpumpen unterbrochen werden soll. Wenn aber das Arbeitsumfeld zudem noch wenig stillfreundlich ist, wollen die erwerbstätigen Mütter schlicht nichts mit Pumpe und tropfenden Brüsten zu tun haben. 

Zwar waren Arbeitgeber auch bis anhin schon gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiterinnen einen Ruheraum mit Liege zur Verfügung zu stellen, in dem sie stillen oder ihre Milch abpumpen können. Ist aber – wie so oft – kein solcher Raum in Sicht, schliessen sich Mütter auf der Toilette ein, um ihre Milch abzupumpen. Glück hat, wer danach beim Gang zum Kühlschrank mit der diskret verpackten Milchportion kein Tuscheln der Arbeitskollegen ertragen muss. Ein stillfreundliches Arbeitsumfeld kennen die wenigsten Frauen: Stillen gehört schlicht nicht in den Businessbereich. 

Recht auf 90 Minuten Stillen pro Arbeitstag

Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern, die der Bundesrat per 1. Juni in Kraft setzt. Ab dann haben Mitarbeiterinnen Anrecht auf mindestens 90 bezahlte Minuten pro Arbeitstag, um ihr Kind im Betrieb oder ausserhalb zu stillen oder ihre Milch abzupumpen. Arbeitet die Mutter weniger als sieben Stunden pro Tag, verkürzt sich die entlöhnte Stillzeit. Konkret: Bei weniger als vier Stunden täglicher Arbeitszeit darf sie 30 Minuten stillen, bei vier bis sieben Stunden Arbeitsdauer sind es mindestens 60 Minuten.

Alles schön geregelt also und damit ein Fortschritt für stillende Arbeitnehmerinnen. So sieht die Schweizerische Stiftung zur Förderung des Stillens die neue rechtliche Klarheit als wichtigen Schritt hin zu längeren Stilldauern. «Gute Arbeitgeber setzen die Verordnung zum Arbeitsgesetz von sich aus um. Andere ignorieren die Neuerung wohl und warten ab, bis eine Mitarbeiterin ihr Recht einfordert», sagt Geschäftsleiterin Christine Brennan. 

Bis das passiert, braucht es allerdings viel. Schliesslich wollen Frauen, die nach dem Mutterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, möglichst nicht auffallen. So gehört es zu den grössten Komplimenten, wenn eine Frau hört, man merke ihr gar nicht an, dass sie Mutter sei. Zwar war bis zur Geburt mit dem wachsenden Bauch nicht zu kaschieren, dass die Mitarbeiterin eine schwangere Frau ist.

«Wir erwarten, dass Arbeitgeber einen Still-Ort einrichten»

Doch nach dem Mutterschaftsurlaub soll sie ihr Muttersein an der Türschwelle ablegen wie einen Mantel am Haken. Pocht sie beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung auf das Recht auf bezahlte Stillzeiten und auf einen angemessenen Rückzugsort für das Stillen oder Abpumpen, kommt sie nicht darum herum, die Aufmerksamkeit des Arbeitgebers auf ihre Brüste zu lenken. Dass sie das möglichst vermeiden will, ist kaum verwunderlich. 

«Wir erwarten, dass Arbeitgeber von sich aus über die rechtliche Lage aufklären und einen Still-Ort einrichten», sagt Luca Cirigliano vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. «Schliesslich profitieren sie davon, wenn Mütter in einem frühen Stadium nach der Geburt wieder einsteigen.» Daniella Lützelschwab vom Schweizerischen Arbeitgeberverband versichert: «Den Systemwechsel zu bezahlten Stillpausen tragen wir mit. Arbeitgeber müssen die Änderung per Juni umsetzen.» 

Muttermilch über alles 

Dass das Thema Arbeit und Stillen bis anhin so tabuisiert wurde, ist erstaunlich. Denn es besteht ein gesellschaftlicher Druck auf Mütter, ihrem Kind die Brust zu geben. Schliesslich ist wissenschaftlich erwiesen, dass Muttermilch das Beste ist für das Kind. Gestillte Babys erkranken seltener an Allergien, haben weniger Durchfall und Ohrenentzündungen und ein geringeres Risiko für Übergewicht und Diabetes. Vom Stillen profitieren auch die Mütter: Sie erkranken seltener an Diabetes Typ 2, Brust- oder Gebärmutterhalskrebs. 

So werden Frauen nach der Geburt aufgefordert, durchzubeissen – blutenden Brustwarzen, schmerzhaften Entzündungen und Milchstau zum Trotz. Eine junge Mutter erzählt, keine einzige in ihr persönliches «Still-Drama» involvierte Hebamme oder Stillberaterin habe Abstillen als Option erwähnt. So erdauerte die Mutter Schmerzen und Entzündungen – bis ihr Kind nach drei Monaten von sich aus nicht mehr an der Brust trinken wollte. «Erst dann sagte meine Hebamme, ich könne nun mit gutem Gewissen aufhören, zu stillen, schliesslich hätte ich alles probiert», sagt sie. 

Muttermilch-Börse im Internet

Für manche Frauen kommt selbst in dieser Situation nicht infrage, industriell hergestelltes Milchpulver einzukaufen: sie geben ihren Kindern lieber die überschüssige Milch fremder Frauen zu trinken, als Pulvermilch anzurühren. Seit diesem Jahr gibt es die «Muttermilch-Börse» im Internet. Rund 100 Frauen bieten ihre Milch zum Kauf an; bis zu zehn Euro pro 100 Milliliter verlangen die Mütter. Seit Kurzem können auch Frauen aus der Schweiz ihre überschüssige Milch auf dem Online-Handelsplatz anbieten, noch gibt es aber keine Angebote. 

Nicht immer übrigens galt Stillen als das Nonplusultra: In den 1970er-Jahren zum Beispiel war stillen out. Viele der heutigen jungen Mütter, die ihren Mutterpflichten am Arbeitsplatz nachzukommen versuchen, wurden selbst als Babys also gar nicht gestillt. 

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