Der Bundesrat sei «recht erstaunt» gewesen, dass die Parteien und auch die Mehrheit der Wirtschaftsverbände in der Vernehmlassung zu einer zweiten Gotthardröhre «eher negativ» auf eine Tunnelgebühr am Gotthard reagierten. «Wir haben diese Frage tatsächlich gestellt. Der Bundesrat zeigte sich offen.»
So äusserte sich Verkehrsministerin Doris Leuthard am 13. März in der Eintretensdebatte des Ständerats zu einer zweiten Gotthard-Röhre. Und sie liess kaum Zweifel offen, dass sie sich eine solche nach dem Nein der Bevölkerung zur 100-Franken-Vignette wünscht.
«Eine solche Gebühr würde von der Bevölkerung wahrscheinlich eher akzeptiert, als man denkt», hielt Leuthard fest. Und betonte: «Wir sind gerne bereit, diese Möglichkeit im Zweitrat noch vertieft zu prüfen.»
Am Dienstag beschloss dann die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats, Doris Leuthard solle eine Tunnelgebühr am Gotthard vertieft ansehen. Und nun folgen überraschende Signale aus dem Tessin. «Ich bin nicht dagegen, dass eine Maut am Gotthard vertieft geprüft wird», sagt Regierungspräsident Paolo Beltraminelli. Die Tessiner Regierung habe das diskutiert, sei aber «noch zu keinem Beschluss» gekommen. Beltraminelli: «Ich wage aber zu behaupten, dass der Regierungsrat nicht gegen die vertiefte Prüfung der Maut ist.»
Für ihn und auch für die Regierung ist allerdings klar, dass eine Gotthard-Tunnelgebühr nicht einfach isoliert betrachtet werden darf. «Man muss sich dann fragen: Weshalb eine Maut nur am Gotthard? Es gilt, die ganze Palette des Pro oder Kontra zu evaluieren. Man müsste die Maut als Prinzip prüfen.» So solle geklärt werden, ob zum Beispiel Tunnelsanierungen, die mehr als 100 Millionen pro Kilometer kosteten, maut-pflichtig werden sollen. Beltraminelli: «Wie zum Beispiel der Belchen.»
Bei Bürgerlichen lässt diese Aussage die Alarmglocken läuten. Eine Gebühr komme für ihn «unmissverständlich nur am Gotthard» infrage, sagt etwa SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner. Alle anderen Gebühren oder Mauten würden bürgerliche Politiker «vehement bekämpfen».
Bestehe die Alternative fürs Tessin darin, den Gotthardtunnel drei Jahre zu sperren oder eine zweite Röhre zu bauen und die Maut einzuführen, «muss man sich vertieft fragen», ob die zweite Alternative nicht definitiv besser sei, sagt Regierungspräsident Beltraminelli.
Für ihn lässt sich mit einer Maut auch einfacher begründen, dass sich der Verkehr weniger erhöhe, sagt er. «Das könnte zur Beruhigung jener dienen, die wegen des Alpenschutzes gegen die zweite Gotthard-Röhre sind, weil sie mehr Verkehr befürchten.» Obwohl sich der Verkehr am Gotthard seit fünf Jahren nicht mehr erhöht habe.
Es sei natürlich auch möglich, die Maut erst später einzuführen. Wenn sich zeigen sollte, dass sich der Verkehr tatsächlich erhöhe. Wähle man die Gebühren-Lösung nur aus Kostengründen, «ist sie im Prinzip nicht richtig». Denn es handle sich um eine Sanierung.
Schon heute kursiert eine Variante, wie eine Gebühren-Lösung am Gotthard-Tunnel konkret aussehen könnte. Touristen und Transitpassagiere würden 20 Franken für eine Durchfahrt berappen. Tessiner und Urner hingegen könnten für ein Jahr ein Abonnement lösen, das sie 100 Franken kosten würde. Betroffen von der Gebühr wären nur Personenwagen, da Lastwagen der Schwerverkehrsabgabe LSVA unterliegen. «Das ist eine mögliche Lösung», sagt Regierungspräsident Beltraminelli. «Man muss sich aber weitere Lösungen ansehen. Das Tessin darf nicht diskriminiert werden.» Mit 20 Franken für Touristen und einem 100-Franken-Jahresabo für Einheimische sei er «sofort dabei», sagt hingegen Giezendanner. «Das ist genau das Richtige.»
Die betroffenen Regionen oder die Vielfahrer müsste man «mit irgendeinem Spezialsystem behandeln», sagte auch Verkehrsministerin Leuthard in ihrem Eintretensvotum vor dem Ständerat. Das System dürfe nicht diskriminierend sein, damit es mit dem Landverkehrsabkommen übereinstimme. «Man müsste dann für alle Vielfahrer, egal, woher sie kommen, ein Rabattsystem einführen.» Man kenne das etwa von Dänemark. Dort gebe es viele solche Brückenzölle oder Brückengebühren in der Höhe von 40 Euro und mehr. «Dort gibt es Rabattsysteme», hielt Leuthard fest, «damit die Bevölkerung der Umgebung nicht so stark betroffen ist».
Zurzeit wäre eine Tunnelgebühr nicht verfassungskonform, sagte Leuthard. «Wir haben ein System, das von der Gebührenfreiheit ausgeht.» Man könne jedoch Ausnahmen machen, hielt sie vor dem Ständerat fest. «Sofern die Bundesversammlung einem solchen System zustimmt.» (Schweiz am Sonntag)