Die Auswertung von Blut- und Urintests der Grünen-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin ergab keine nachweisbaren Spuren von GHB, sogenannten K.o.-Tropfen. Die Zuger Staatsanwaltschaft teilte am Montag mit, dass Blut und Urin der 34-Jährigen frei von jeglichen Substanzen gewesen seien.
Das bedeutet allerdings nicht, dass mit absoluter Sicherheit keine solchen Tropfen im Spiel waren. Wie Polizeisprecher Marcel Schlatter auf Anfrage der Nachrichtenagenturb sda sagte, ist GHB acht Stunden nachweisbar. Im Falle von Jolanda Spiess-Hegglin vergingen zwischen dem mutmasslichen Vorfall und der Probe-Entnahme im Spital allerdings rund 20 Stunden.
sagte Schlatter weiter. Dies werde nun in den kommenden Wochen abgeklärt.
Spiess-Hegglin schaltete nach einer feuchtfröhlichen Landammann-Feier im Zuger Restaurant Schiff die Polizei ein. Die grüne Lokalpolitikerin vermutete, dass sie in der betreffenden Nacht Opfer von K.o.-Tropfen geworden sei.
Unter dem Einfluss der Drogen hätte sie wohl Geschlechtsverkehr mit dem SVP-Politiker Markus Hürlimann gehabt. Dieser bestreitet nicht, dass es zu einem sexuellen Verkehr gekommen sei. Allerdings seien keine illegalen Drogen im Spiel gewesen, so Hürlimann.
Vielmehr habe es sich nach Darstellung von Hürlimann um einvernehmlichen Sex gehandelt – wenn auch unter erheblichem Alkoholeinfluss. Hürlimann ist infolge der Vorwürfe gegen ihn vorübergehend von seinem Amt als SVP-Kantonspräsident zurückgetreten.
Dass eine wie auch immer geartete Substanz im Einsatz gewesen sein muss, davon ist Jolanda Spiess immer noch überzeugt: «Die Umstände meines Erwachens am Sonntagmorgen – ohne jedes Anzeichen einer Alkoholvergiftung am Vorabend und die Erinnerung an das, was ich bis zum Beginn der Erinnerungslücke nur getrunken hatte, lassen für mich keinen anderen Schluss zu.»
Spiess betont, dass diese Überzeugung in keinem Widerspruch zu den heute veröffentlichen Ergebnissen steht:
Jolanda Spiess hält weiter fest, dass Sie zu keinem Zeitpunkt Beschuldigungen gegen eine Person erhoben hat. «Ich habe schon in meiner ersten Medienmitteilung klar gemacht, dass ich der Überzeugung bin, dass diese Sache eine Angelegenheit für die Untersuchungsbehörden ist, die unter Wahrung des Untersuchungsgeheimnisses und der Unschuldsvermutung in aller Ruhe abklären sollten, was vorgefallen ist.»
Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität dauert nach wie vor an. In den kommenden Tagen folgen Befragungen und verschiedene Abklärungen.
Der Anwalt von SVP-Kantonsrat Hürlimann zeigte sich in einer Mitteilung zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe nun rasch klären werden. Sein Mandant sei weder mit K.-o.-Tropfen zugange gewesen noch habe er sonst wie strafbare Handlungen vorgenommen. Der Anwalt betonte, dass die Annäherung beidseitig und freiwillig gewesen sei. Laut übereinstimmenden Zeugenaussagen hätten sich die beiden geküsst. Sein Mandant könne sich aufgrund des Alkoholkonsums aber nur bruchstückhaft daran erinnern.
Hürlimann bedauere es, dass er sich alkoholisiert, in gelöster Stimmung und kurz vor den Festtagen zu dieser Annäherung habe hinreissen lassen. Wegen seines ramponierten Rufes behält er sich rechtliche Schritte gegen Spiess-Hegglin vor.
Ende Januar tagt der Zuger Kantonsrat erstmals seit dem Vorfall von Ende Dezember. Hürlimann und Spiess-Hegglin sitzen zwar an entgegengesetzten Enden des Ratssaales, sie müssen aber in Kommissionen zusammenarbeiten. (sda/wst/sda)