Der Bundesrat muss in einem Bericht aufzeigen, wie die Studienlage bei Arzneimitteln verbessert werden kann. Der Nationalrat hat am Montag ein Postulat der nationalrätlichen Gesundheitskommission mit 91 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Heute bestehe in der medizinischen Forschung eine Lücke, begründete die Kommission ihren Vorstoss. Medikamente, bei denen das Patent abgelaufen sei, würden nicht mehr erforscht. Dies sei für die Pharmaindustrie aus finanzieller Sicht schlicht nicht interessant.
Die Kommission will deshalb vom Bundesrat wissen, wie die Studienlage für Medikamente mit abgelaufenem Patentschutz verbessert werden kann. Zudem soll er prüfen, ob die Pharmaindustrie zur Mitfinanzierung von Studien verpflichtet werden könnte, etwa mit einem umsatzabhängigen Pflichtbeitrag. Auch die Zugänglichkeit von Forschungsdaten soll gemäss Kommission verbessert werden.
Der Bundesrat hatte den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen. Mit dem seit Anfang 2014 gültigen Humanforschungsgesetz seien bereits Erleichterungen für gewisse Studien eingeführt worden. Auch von einer Pflichtabgabe hält der Bundesrat nichts. Dies wäre ein schlechtes Zeichen an den Forschungs- und Industriestandort Schweiz, schrieb er in der Antwort auf das Postulat. Die Pharmaindustrie trage schon heute einen grossen Teil der Forschungskosten.
Prüfen will der Bundesrat allerdings, ob die Forschungs-Kooperationsplattform SCTO (Swiss Clinical Trial Organisation) ab 2017 durch einen direkten Bundesbeitrag unterstützt werden könnte. Bis Ende 2016 läuft die Unterstützung über den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). (feb/sda)