Ein behinderter Rentner hat sich in österreichischen Medien über Helene Fischer ausgelassen: Die deutsche Sängerin hätte ihn ausgelacht, beklagte sich der Mann öffentlich und drohte rechtliche Schritte an. Allerdings hatten er und seine Anwältin keine Adresse der 30-Jährigen.
watson titelte «Helene Fischer international zur Fahndung ausgeschrieben», was so nicht stimmt. Jedenfalls hatten Fischers Anwälte kein Problem damit, die Adresse von watson herauszufinden und eine Richtigstellung zu verlangen. Deshalb halten wir fest: Helene Fischer war und ist nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Weder in Deutschland, noch der Schweiz oder anderswo (phi)