Der wegen mutmasslicher Spionage für China verhaftete Mitarbeiter des deutschen AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah hat vor einigen Jahren versucht, für den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten.
Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit mit Jian Guo nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA damals jedoch ab. Später wurde der Mann dem Vernehmen nach beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam – auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt. Über die erfolglosen Bewerbungen von Jian Guo, von dem sich Krah inzwischen getrennt hat, hatten zuvor die ARD berichtet.
Die rechtspopulistische AfD zieht mit Krah als Spitzenkandidat in den Europawahlkampf. Krah ist Mitglied in den Ausschüssen für internationalen Handel, sowie in den Unterausschüssen für Menschenrechte und Sicherheit und Verteidigung. Ausserdem ist er Teil der Delegation für Beziehungen zu den USA.
Der am Montagabend festgenommene Verdächtige ist inzwischen in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet auf Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall. Laut Generalbundesanwalt soll der Mitarbeiter Informationen aus dem EU-Parlament weitergegeben haben.
Abgeordnete geniessen sowohl im Europäischen Parlament als auch im Bundestag grosse Freiheit bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter. Eine Sicherheitsüberprüfung, in die auch der Verfassungsschutz einbezogen wird, gibt es für Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten dann, wenn sie in Ausschüssen Zugang zu Informationen erhalten sollen, die als Verschlusssache eingestuft sind.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt deutsche Abgeordnete immer wieder vor Risiken der Spionage und Einflussnahme. Im Juli 2023 gab es etwa einen Hinweis des Inlandsgeheimdienstes an Politik und Verwaltung, in dem es um Methoden der Kommunistischen Partei Chinas zur Beeinflussung und Informationsbeschaffung ging.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft in Zusammenhang mit möglichen Zahlungen aus Russland und China Ermittlungen gegen Krah. Die Vorermittlungen dienen der Prüfung, ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung ergibt. Sollte sich ein Anfangsverdacht erhärten, könnte in der Folge ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt. Krah selbst bestreitet jedes Fehlverhalten. (rbu/sda/dpa)