Nach Schüssen auf Wels: Staatsanwaltschaft entlastet Polizisten
Die Tötung eines ungewöhnlich aggressiven Welses im mittelfränkischen Brombachsee bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Wie die Staatsanwaltschaft Ansbach mitteilte, wurden die Ermittlungen in dem Fall eingestellt.
Nach Einschätzung der Ermittler waren die Massnahmen notwendig, «um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern».
So habe sich ein Polizist, der dreimal auf das Tier geschossen hatte, nicht strafbar gemacht. Gleiches gelte für einen Angler, der den Fisch schliesslich fing und tötete.
Wels attackierte Badegäste
Am 20. Juni hatte sich der Vorfall an dem beliebten See im Landkreis Weissenburg-Gunzenhausen ereignet. Nach Angaben der Polizei hatte der rund zwei Meter lange Fisch dort mehrere Badende durch Bisse verletzt.
Trotz Warnungen gingen Badegäste weiter ins Wasser. Weil an dem See zur gleichen Zeit ein Musikfestival stattfand, entschieden Polizei, Wasserwacht und ein örtlicher Anglerverein, das Tier zu beseitigen.
Der Wels wurde jedoch von den Schüssen des Polizisten nicht getroffen. Erst einem Angler gelang es, den Fisch zu fangen und fachgerecht zu erlegen.
Die Staatsanwaltschaft war nach mehreren Anzeigen tätig geworden. Doch laut den Ermittlern unterliegen Welse weder einer Schonzeit noch einem Mindestmass für den Fang. Es gab also keine gesetzliche Einschränkung, gegen die verstossen wurde.

