Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen deutschen Fussball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der 40-Jährige hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Teilen eingeräumt. Daraufhin wurde der Prozess bereits am ersten Tag beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Den Besitz von nahezu 300 Dateien wie angeklagt, gestand er nicht. «Ich habe nur das besessen, was ich auch verschickt habe», sagte der ehemalige Spieler von Borussia Dortmund, Schalke 04 und Real Madrid.
«Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen», sagte Metzelder.
Metzelder musste sich verantworten, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet haben soll. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hatte. In einem Fall wurde er für den Besitz bestraft.
Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt des Prozesses bei der Verlesung der Anklage Details. So soll der ehemalige Nationalspieler im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.
Der ehemalige Fussballer äusserte sich zum Prozessauftakt bis zur ersten Unterbrechung gegen 10.00 Uhr zu seinem Lebenslauf. Die Durchsuchungen und das Bekanntwerden der Ermittlungen bezeichnete er als Zäsur. Er lebe seitdem beruflich und privat zurückgezogen. Alle Auszeichnungen für sein soziales Engagement und seine ehrenamtliche Arbeit - wie den Landesverdienstorden Nordrhein-Westfalens und das Bundesverdienstkreuz - werde er zurückgeben.
Die Vorwürfe gegen Metzelder waren im September 2019 bekannt geworden. Ermittler der Polizei hatten sein Handy bei einem Lehrgang in der Sportschule Hennef sichergestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte betont, dass der 40-Jährige bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig gilt. (aeg/sda/dpa)
Das er dieser "Neigung" nachgibt und es zum direkten oder indirekten Missbrauch von Kindern kommt ist das eigentliche Verbrechen und für mich weder verzeilich, nachvollziehbar, noch tolerierbar. Die Opfer werden weit länger leiden, als er 'aufgebrummt' bekommt.