07.08.2019, 14:4807.08.2019, 14:48
Weil er seinen acht Monate alten Säugling ermordet hat, ist ein Vater in Deutschland zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
«In menschenverachtender und brutalster Weise wurde ein Kind zu Tode gebracht», sagte der Richter am Landgericht Kempten (Bayern) bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt und das Baby qualvoll misshandelt hatte.
Der 22-jährige Deutsche passte im August vergangenen Jahres auf seinen Sohn in einer Wohnung im bayerischen Kaufbeuren auf. Als das Baby nicht aufhörte zu schreien, schlug er dem Säugling mit der Faust ins Gesicht, schleuderte den Körper mit dem Kopf voran gegen das Gitter des Kinderbetts, schüttelte und biss das Kind.
Der Junge starb zwei Tage später im Spital an den Folgen von Hirnverletzungen. Der Mann ging nach der Tat auf Polizeibeamte los und brach einem die Nase.
Der Angeklagte stand während der Taten unter Einfluss von Alkohol und Marihuana. Das Gericht veranlasste eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (aeg/sda/dpa)
Das könnte dich auch noch interessieren:
Das Seco registrierte seit Beginn des Ukrainekriegs knapp 700 Verdachtsfälle zu Verstössen gegen die Russland-Sanktionen und der Bund will Schweizer Detailhändler für nachhaltigeren Konsum in die Pflicht nehmen. Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat laut «SonntagsZeitung» seit Beginn des Ukrainekriegs 2022 knapp 700 Verdachtsfälle zu möglichen Sanktionsverstössen registriert. Bisher seien 77 Verfahren eröffnet und 65 abgeschlossen worden, teilte das Amt auf Anfrage der Zeitung mit. In 26 Fällen seien Bussen ausgesprochen worden, meist wegen fahrlässigem Verhalten, oft aufgedeckt vom Zoll. Die Fälle reichten von dem Versuch, eine Luxusuhr im Wert von 300’000 Franken nach Russland auszuführen, über den Import einer Sauna aus Belarus bis hin zu Lieferungen von Industriegütern wie Werkzeugmaschinen-Ersatzteilen, deren Export nach Russland verboten ist. Auch ein Mann, der Waffenteile in Russland bestellt habe, sei gebüsst worden. Die Strafen reichten von 300 bis 5000 Franken. Rund zwei Drittel der gemeldeten Fälle beträfen Importe, ein Drittel Exporte. Zwei grössere Verfahren seien an die Bundesanwaltschaft übergeben worden.