Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Der Bundestag lehnte am Donnerstag einen Vorstoss einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ab, dieses Prinzip umzukehren.
Sie hatte eine «doppelte Widerspruchslösung» vorgeschlagen, wonach künftig jeder Bürger als Spender gelten sollte - ausser er oder sie widerspricht. Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, 3 enthielten sich.
In Deutschland gibt es rund 9000 Patienten auf den Wartelisten für Organspenden. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten.
Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben - vor allem Nieren, Lebern und Lungen. (aeg/sda/dpa)