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Amoklauf bei Zeugen Jehovas: Verdacht gegen Behördenmitarbeiter

Amoklauf bei Zeugen Jehovas: Verdacht gegen Behördenmitarbeiter

Nach dem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas in Hamburg wird gegen einen Behördenmitarbeiter ermittelt – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
27.04.2023, 14:27
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t-online

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt nach dem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas gegen einen Mitarbeiter der Hamburger Waffenbehörde. Es besteht der Verdacht der fahrlässigen Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in 14 Fällen wegen Versäumnissen bei der Überprüfung des Waffenbesitzes des Täters.

In der Folge soll der zuständige Sachgebietsleiter nur eine Kontrolle bei Philipp F. angeordnet haben, «anstatt sich gezielt weitere Informationen zu verschaffen und die Schusswaffe nebst Munition sodann (…) umgehend sicherzustellen», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Auch gegen drei Mitglieder eines Prüfungsausschusses des Hanseatic Gun Club, in dem F. aktiv war, wird wegen Falschbeurkundung im Amt ermittelt.

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Amtsgericht vollstreckt zehn Durchsuchungsbeschlüsse

Das Amtsgericht Hamburg hat am Donnerstag zehn Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Durchsuchungen betrafen die Wohnanschriften der vier Beschuldigten, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters der Waffenbehörde sowie Räume des Hanseatic Gun Clubs, heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Gegen den Mitarbeiter der Waffenbehörde bestehen «zureichende tatsächliche Anhaltspunkte» für den Verdacht der fahrlässigen Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in 14 Fällen, heisst es. Er soll Informationen über Philipp F., die er über einen Mitarbeiter des Hanseatic Gun Clubs aus dem familiären Umfeld von F. erhalten hatte, weder dokumentiert noch ordnungsgemäß innerhalb der Waffenbehörde weitergeleitet haben.

Sachgebietsleiter ordnet nur Aufbewahrungskontrolle an

«Er wies insbesondere nicht darauf hin, dass er ein am 24. Januar 2023 bei der Waffenbehörde eingegangenes und dort zunächst von ihm bearbeitetes ‹anonymes› Schreiben selbst als Form der Benachrichtigung vorgeschlagen hatte und um mögliche Urheber sowie weitere Hintergründe des Schreibens wusste», so die Staatsanwaltschaft.

In dieser Unkenntnis habe der zuständige Sachgebietsleiter der Waffenbehörde nur eine unangekündigte Aufbewahrungskontrolle für die Schusswaffe von Philipp F. angeordnet, anstatt Waffe samt Munition sicherzustellen.

Gegen drei Mitglieder des Prüfungsausschusses wird wegen des Anfangsverdachts der Falschbeurkundung im Amt ermittelt. Der Prüfungsausschuss hatte Philipp F. «blanko» ein auf den 28. April 2022 datiertes Sachkundezeugnis ausgestellt. Doch tatsächlich soll F. die praktische Sachkundeprüfung am 28. April 2022 gar nicht bestanden haben, heisst es.

Eine reguläre erneute Anmeldung zur Prüfung und die Prüfung selbst seien nicht erfolgt. Stattdessen soll ein Mitglied der Prüfungskommission am 24. Oktober 2022 eine im Hanseatic Gun Club angeblich erfolgreich verlaufene «Nachprüfung» vorgenommen haben, die anschliessend mit dem Sachkundezeugnis vom 28. April 2022 gegenüber der Waffenbehörde dokumentiert wurde.

Darauf basierend hätte Philipp F. im Dezember 2022 mutmasslich keine Waffenbesitzkarte erhalten und dementsprechend weder Waffe noch Munition besitzen dürfen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, nicht nur für Philipp F., sondern in mehreren Fällen unzutreffende Sachkundezeugnisse ausgestellt und damit die Durchführung einer irregulären Nachprüfung gegenüber der Waffenbehörde verschleiert zu haben.

(t-online, jse)

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