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Verbot von rechtsextremem «Compact»-Magazin vorläufig aufgehoben

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Mitte Juli wurde das als rechtsextremistisch eingestufte Magazin verboten.Bild: imago stock&people

Deutschland: Verbot von rechtsextremistischem «Compact»-Magazin vorläufig aufgehoben

14.08.2024, 14:4714.08.2024, 14:51
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Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen «Compact»-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen.

Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismässigkeit des Verbots an.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte «Compact» am 16. Juli verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein «zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene» sei.

Das Verbot zeige, «dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen».

«Compact»-Klage gutgeheissen

«Compact» hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.

Dabei prüft das Gericht «summarisch» die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschliessend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmässige Ordnung zu richten – erfülle.

Es liessen sich in den Veröffentlichungen zwar «Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde» erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen «eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen» herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das «Compact»-Verbot mit Blick auf die Verhältnismässigkeit gerechtfertigt sei.

Das Verbot war in Deutschland auch ausserhalb der rechten Szene als Verstoss gegen die Pressefreiheit kritisiert worden. (sda/dpa)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AlohaGirlwithAkita2
14.08.2024 17:48registriert Juni 2024
Ich wusste bis zu dem Verbot gar nicht das es daa Magazin gibt. Aber das Urteil finde ich richtig. Das ist positiv für die Pressefreiheit. Und ein klatschen für faeser. Auch für den Verfassungsschutz aber hauptsächlich für fieser. Sie hat sich hingestellt und gesagt ich habe compact veeboten
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