Nach der Veröffentlichung neuer Details zu den FBI-Durchsuchungen im Anwesen von Donald Trump hat der Ex-Präsident erneut eine neutrale Überprüfung der Ermittlungen gefordert. Die US-Regierung solle sich nicht weiter mit der Prüfung der Dokumente befassen, bis ein unabhängiger Prüfer eingesetzt worden sei, forderten Trumps Anwälte in einem am späten Freitagabend (Ortszeit) eingereichten Antrag. Bereits Anfang der Woche hatten die Anwälte des früheren US-Präsidenten eine Klage eingereicht, um gegen die Behörden vorzugehen.
Am Freitag machte das Justizministerium auf richterliche Anordnung hin Teile eines Dokuments publik, auf dessen Grundlage vor drei Wochen die Durchsuchungen in Trumps Privatanwesen Mar-a-Lago in Palm Beach genehmigt worden waren. Es gibt unter anderem Auskunft über den Anfangsverdacht der Bundespolizei FBI gegen Trump und rechtfertigt das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. Von den mehr als 30 Seiten des Papiers ist etwa die Hälfte geschwärzt, um sensible Informationen zu schützen - auch die Namen von Ermittlern.
Die Bundespolizei FBI hatte am 8. August Mar-a-Lago durchsucht. Hintergrund ist der Umgang des Republikaners mit Dokumenten aus seiner Amtszeit als Präsident. Da Trump die Unterlagen in seinem privaten Anwesen aufbewahrte, könnte er gegen das Gesetz verstossen haben. Dies wird nun untersucht. Dass Ermittler das Haus eines früheren Präsidenten durchsuchen, gilt als bislang einmaliger Vorgang in der US-Geschichte.
Aus dem am Freitag vom Justizministerium veröffentlichten Dokument geht hervor, dass in 14 von 15 Kisten mit Dokumenten, die Trump im Januar aus Mar-a-Lago ans Nationalarchiv übermittelt hatte, vertrauliche und teils sogar streng geheime Unterlagen gefunden wurden. 184 Dokumente seien eingestuft gewesen - 67 als «vertraulich», 92 als «geheim» und 25 als «streng geheim». Auf einigen habe es handschriftliche Notizen gegeben - wohl von Trump selbst.
Nachforschungen hätten ergeben, dass eingestufte Dokumente, die offenbar auch Informationen mit Bezug zur nationalen Verteidigung enthielten, an einem nicht autorisierten Ort in Trumps Anwesen aufbewahrt worden seien. Das FBI argumentierte, es habe Grund zur Annahme bestanden, dass sich auf dem Anwesen weitere eingestufte Dokumente befänden. Deshalb sei die Villa Trumps durchsucht worden.
Trump, der Ambitionen für eine Kandidatur bei den Präsidentenwahlen 2024 hat, hält das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden für politisch motiviert und sprach am Freitag einmal mehr von einer «Hexenjagd» gegen ihn. In einem Beitrag in den sozialen Medien kritisierte er, dass aus dem teils veröffentlichten Verfahrensdokument nicht hervorgehe, dass er bei der Rückgabe von Dokumenten an das Nationalarchiv eng mit den Behörden zusammengearbeitet habe. Dem FBI und dem Justizministerium warf er eine «totale PR-Täuschung» vor.
In ihrem Antrag erklärten Trumps Anwälte, die neuen Details seien wenig aufschlussreich. «Die wenigen ungeschwärzten Zeilen werfen mehr Fragen als Antworten auf.» Es gebe kaum Informationen darüber, die es ermöglichen würden, zu verstehen, warum die Durchsuchung stattfand oder was aus Trumps Haus mitgenommen worden sei. Das ganze Verfahren müsse deshalb von einer neutralen Stelle überprüft werden.
Das Weisse Haus hielt sich am Freitag bedeckt. «Es handelt sich um eine unabhängige Untersuchung, die vom Justizministerium geleitet wird. Der Präsident hält es für wichtig, dass das Justizministerium diese Unabhängigkeit wahrt», sagte die Sprecherin des Weissen Hauses, Karine Jean-Pierre, am Freitag bei einer Pressekonferenz. Auf die Frage, ob Trump die nationale Sicherheit gefährdet habe, sagte US-Präsident Joe Biden, das müsse jetzt das Justizministerium entscheiden.
Die Veröffentlichung wesentlicher Verfahrensdokumente - wenn auch wie nun in weiten Teilen geschwärzt - ist ungewöhnlich. Insbesondere die jetzt veröffentlichte inhaltliche Begründung für den Durchsuchungsbefehl ist normalerweise nichts, was während laufender Ermittlungen nach aussen dringt. Angesichts des grossen Drucks in dem politisch brisanten Fall hatte Justizminister Merrick Garland zuvor bereits die Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls und des Belegs über die beschlagnahmten Gegenstände angestossen. (sda/dpa)