Ein neuer Streit über Bezeichnungen wie Speck, Rippchen, Keule oder Filet für pflanzliche Alternativen bahnt sich an: Die EU-Kommission hat einen Vorschlag eingebracht, wonach 29 fleischbezogene Begriffe künftig ausschliesslich Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten und damit geschützt bleiben sollen. Das berichtet die «Lebensmittel Zeitung».
Ziel der geplanten Reform der EU-Verordnung Nr. 1308/2013 sei es, die Transparenz innerhalb des Binnenmarkts zu stärken – insbesondere mit Blick auf die Zusammensetzung von Lebensmitteln. Verbraucher sollen besser informiert werden, gerade wenn sie auf bestimmte Nährwerte achten, die traditionell mit Fleischprodukten verbunden sind. Zudem hätten fleischbezogene Begriffe häufig auch kulturelle Bedeutung. Die «Anerkennung der natürlichen Zusammensetzung von Fleisch» diene somit sowohl dem Interesse der Erzeuger als auch der Konsumenten in der EU, so die Kommission.
Ob der Vorschlag eine Mehrheit im Europäischen Parlament finden wird, ist derzeit offen. Schon 2020 war ein ähnlicher Versuch gescheitert. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich im Oktober 2024 gegen ein pauschales Verbot ausgesprochen. Damals hatte er eine entsprechende Regelung der französischen Regierung gekippt. Der EuGH urteilte, dass EU-Mitgliedsstaaten nicht pauschal untersagen dürfen, Begriffe wie Wurst oder Speck für pflanzliche Produkte zu verwenden, zumindest nicht ohne klare Definitionen.
Die European Vegetarian Union (EVU), die damals gemeinsam mit Beyond Meat klagte, zeigte sich irritiert über den neuen Vorstoss. Der EuGH habe klar festgestellt, dass die bestehende Gesetzeslage ausreichend sei, um Verbraucherschutz und Transparenz zu gewährleisten. Auch die EU-Kommission selbst habe dies in der Vergangenheit wiederholt betont.
«Wir verfügen über zahlreiche Daten aus verschiedenen EU-Ländern, die zeigen: Verbraucher lassen sich durch Begriffe wie 'vegane Wurst' nicht in die Irre führen», erklärte Rafael Pinto, EU-Politikmanager der EVU. Der Vorschlag der EU-Kommission dient seiner Meinung nach nicht dem Verbraucherschutz, sondern schränke Unternehmertum und Innovation unnötig ein. Die Einschränkung gängiger Bezeichnungen sei nicht nur überflüssig, sondern auch eine Verschwendung öffentlicher Gelder, so Pinto.
Verwendete Quellen:
Frage 2: Wenn man schon so „korrekt" sein muss. Müsste man dann nicht auch Fleischvogel (enthält keinen Vogel), Fleischkäse (enthält keinen Käse), Gummibärchen (ha!), Milchglas, Götterspeise und Bienenstich umbenennen?
Warum ist es da kein Problem aber bei Fleischersatzprodukte schon?
Für mich helfen die Bezeichnungen denn wenn ich mal was anderes als Fleisch essen/kochen will Ich ungefähr weiss wie dieses ERSATZPRODUKT in meinem Rezepten integriert werden kann, ohne dass ich neue Rezepte brauche.