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Liberties-Report: Rechtstaatlichkeit in Europa gerät weiter unter Druck

EU-Rechtsstaatlichkeits-Bericht zeigt: Die Demokratie befindet sich weiter im Niedergang

Die Rechtsstaatlichkeit in der EU befindet sich weiter im Niedergang, sagt ein neuer Bericht der Organisation «Liberties». Auch die EU als Institution selbst wird kritisiert.
30.03.2026, 13:3930.03.2026, 13:39

Zum siebten Mal hat die Menschenrechtsorganisation «Civil Liberties Union for Europe» (kurz «Liberties») ihren Bericht zum aktuellen Stand der Rechtsstaatlichkeit in der EU veröffentlicht.

Der Bericht, der am Montag publiziert wurde und sich auf die vier Themenbereiche Justiz, Korruption, Medienfreiheit sowie Gewaltenteilung konzentriert, kommt dabei zu einem ähnlichen Schluss wie in den letzten Jahren:

«Die Demokratie befindet sich nach wie vor im Niedergang.»
Liberties-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026

«Liberties» nennt dabei explizit fünf Regierungen in EU-Ländern, die «konsequent und absichtlich» die Rechtsstaatlichkeit untergraben: Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Italien und die Slowakei.

epa12832066 Hungarian Prime Minister Viktor Orban arrives for a formal meeting of the members of the European Council in Brussels, Belgium, 19 March 2026. Leaders are expected to discuss the situation ...
Untergräbt «konsequent und absichtlich» die Rechtsstaatlichkeit: Ungarn unter Viktor Orban.Bild: keystone

Explizit erwähnt werden auch die Regierungen in Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Malta und Schweden. Der Bericht hält fest, dass in diesen Ländern die Rechtsstaatlichkeit in einigen Bereichen abnimmt, allerdings ohne dass dies Teil «einer übergeordneten politischen Strategie» ist. Diese Länder – die meisten davon gelten traditionell als starke Demokratien – werden im Bericht als «Slider» bezeichnet.

Als dritte Kategorie werden zudem sogenannte «Stagnationsländer» erwähnt, also EU-Mitgliedstaaten, in denen sich die Rechtsstaatlichkeit weder verbessert noch verschlechtert. Dies sind Tschechien, Estland, Griechenland, Irland, Litauen, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien.

Das einzige Land, das der Bericht positiv hervorhebt, ist Lettland.

EU-Empfehlungen praktisch wirkungslos

Um das Ausmass des Problems der Rechtsstaatlichkeit aufzuzeigen, konzentriert sich der diesjährige Bericht auf «die Vielzahl wiederholter und nicht umgesetzter Rechtsstaatlichkeits-Empfehlungen der EU-Kommission.»

KEYPIX - epa11939120 EU Commission President Ursula von der Leyen holds a press conference on a defense package aimed to secure Ukraine and Europe, at the EU Commission in Brussels, Belgium, 04 March  ...
Die Rechtsstaatlichkeits-Empfehlungen der EU-Kommission und ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen sind praktisch wirkungslos.Bild: keystone

So zeigt die Analyse, dass 93 Prozent aller Empfehlungen der Kommission für 2025 «Wiederholungen aus den letzten Jahren» waren. Gleichzeitig kamen nur neun neue Empfehlungen hinzu. Weiter heisst es, dass bei 61 Prozent der Empfehlungen keine «sichtbaren Fortschritte» erkennbar sind, bei 13 Prozent der Empfehlungen wurde gar ein Rückschritt festgestellt.

Der Bericht hält abschliessend fest:

«Keine der Empfehlungen wurde vollständig umgesetzt.»
Liberties-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026

EU untergräbt sich selbst

Auch die EU-Institutionen selbst wurden im Bericht auf die Rechtsstaatlichkeit respektive deren Untergrabung untersucht. Dabei zeigt sich ein ähnliches Muster wie in den Mitgliedstaaten selbst, nämlich:

  • Der Einsatz von ausserordentlichen, beschleunigten Gesetzgebungsverfahren wurde normalisiert
  • Wichtige Garantien für Grundrechte wurden abgebaut
  • Gegen zivilgesellschaftliche Organisationen wurden gezielte Kampagnen zu deren Untergrabung geführt

Hier sieht die Organisation eines der Hauptprobleme der Förderung der Rechtsstaatlichkeit innerhalb von Europa. Denn mit den oben genannten Mustern untergräbt die EU ihr eigenes Handeln «als Hüterin und Verfechterin rechtsstaatlicher Standards selbst immer weiter.»

Die EU bräuchte demnach einen stärkeren, gezielteren Ansatz, um eine echte Wirkung zu entfalten und einen weiteren Rückschritt zu verhindern, heisst es weiter. «Dieser sollte systematische Berichterstattung, klare Empfehlungen mit messbaren Zielen und konsequente Schritte umfassen, um rechtliche oder andere Massnahmen einzuleiten, wenn Länder den Vorgaben nicht nachkommen.» (ome)

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