Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich im Zusammenhang mit einem feministischen Protest in einer Kirche zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Recht der Demonstrantin auf Meinungsfreiheit sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die Richter am Donnerstag in Strassburg.
Die Frau protestierte 2013 oben ohne in einer Kirche, malte sich Parolen auf den Körper und tat so, als würde sie eine Abtreibung durchführen, wobei sie rohe Rinderleber als Requisite benutzte. Ein Gericht verurteilte sie wegen des Vorwurfs der sexuellen Entblössung zu einem Monat Haft auf Bewährung und Schadenersatz an die Gemeinde.
Die Richter in Strassburg sahen die Strafe als unverhältnismässig an. Die nationalen Gerichte hätten sich darauf konzentriert, dass die Frau ihre Brüste an einem Ort der Verehrung entblösst habe – die Botschaft ihres Auftritts sei jedoch nicht genügend berücksichtigt worden.
Der Frau könne kein beleidigendes Verhalten vorgeworfen werden. Ihr einziges Ziel habe darin bestanden, einen Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Rechte der Frauen zu leisten. Frankreich muss der Frau nun eine Entschädigung zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. (sda/dpa)