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Grossbritannien

Gericht fällt erstmals Urteil wegen Genitalverstümmelung

Britisches Gericht fällt erstmals Urteil wegen Genitalverstümmelung

01.02.2019, 21:17
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Ein Gericht hat zum ersten Mal in Grossbritannien eine Verurteilung wegen weiblicher Genitalverstümmelung ausgesprochen. Eine Frau aus Uganda wurde am Freitag schuldig befunden, 2017 ihre damals drei Jahre alte Tochter an ihren Geschlechtsorganen verstümmelt zu haben.

Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal am Strafgerichtshof Old Bailey in London. Die Frau erwartet der BBC zufolge nun eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren. Das Strafmass soll am 8. März verkündet werden.

Londons Bürgermeister Sadiq Khan bezeichnete den Schuldspruch als Meilenstein. Das Urteil sende «eine klare Botschaft, dass wer diese barbarische Praxis ausübt, nicht länger ungestraft bleibt», twitterte Khan.

Die 37-jährige Frau hatte behauptet, ihre Tochter habe sich die Verletzungen bei einem Sturz selbst zugezogen. Sie hatte versucht, mit bizarren Zauberritualen Polizei und Sozialarbeiter von Ermittlungen abzuhalten.

Grauenvolle Durchführung

Unter anderem wurden in ihrer Wohnung mit Draht umwickelte Rinderzungen sowie Zettel mit den Namen von Ermittlern und deren Bilder gefunden, die in gefrorenem Obst oder einem Einmachglas mit Pfeffer verborgen waren.

Obwohl weibliche Genitalverstümmelung bereits seit 1985 in Grossbritannien unter Strafe steht, gab es bislang nur eine Hand voll Anklagen. Keine führte bislang zur Verurteilung.

Bei der archaischen Prozedur werden je nach Tradition die äusseren Geschlechtsorgane von jungen Mädchen teilweise oder ganz abgeschnitten, meist ohne Betäubung und mit nicht sterilen Gegenständen wie etwa Rasierklingen oder Glasscherben. Die Opfer leiden oft unter lebenslangen körperlichen und psychischen Folgen. (sda/dpa)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Else
01.02.2019 21:38registriert August 2017
Meilenstein ist das richtige Wort. Well done, Britain!
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David Steger
01.02.2019 23:22registriert September 2016
Bleibt zu hoffen, dass es in der Schweiz zu ähnlichen Urteilen kommt.
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Stichelei
02.02.2019 10:09registriert Oktober 2015
Es gibt gar kein Wort, um diese Abscheulichkeit adäquat zu bezeichnen. Wer immer so etwas veranlasst und/oder durchführt gehört aus dem Verkehr gezogen. Und dann wird das von gewissen Leuten noch mit der Religionsfreiheit verteidigt. Kein (imaginärer) Gott kann einem das Recht geben, einen anderen Menschen zu verstümmeln, vor allem wenn es sich dabei um wehrlose Kinder handelt. Das gilt im Übrigen auch für die nicht medizinisch begründete Knabenbeschneidung.
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