Japan hat als letzter der G7-Staaten die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt. Ein japanisches Bezirksgericht hat entschieden, dass es verfassungswidrig ist, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten können, berichtete die Nachrichtenagentur Kyodo.
Die Kläger hatten sich auf die Verfassung berufen, in der das Recht auf Gleichbehandlung verankert ist. Der Begriff der Ehe aber war in der Verfassung Japans bislang als auf «dem gegenseitigen Einverständnis beider Geschlechter basierend» definiert worden. Eine Forderungen der Kläger nach Schadensersatz durch die japanische Regierung wies das Gericht indes zurück. (sda/reuters)