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Justiz

Anwältin von Josef Fritzl fordert seine Entlassung

epa01670112 Defendant Josef F. during the fourth day of his trial for incest on 19 March 2009, at the provincial courthouse in St. Poelten. Josef F., the Austrian father on trial for imprisoning and r ...
Der mittlerweile 90-jährige Josef Fritzl wurde zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Bild: EPA

Anwältin von Josef Fritzl fordert seine Entlassung

11.08.2025, 10:4511.08.2025, 10:45
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Die Anwältin des verurteilten Josef Fritzl, Astrid Wagner, fordert, dass ihr Mandat aus dem Gefängnis entlassen werden soll. Dies berichtet «heute.at».

Die Strafverteidigerin sagt, dass Fritzl alle Voraussetzungen für eine Haftentlassung erfülle. Josef Fritzl leidet an Demenz. Seine Anwältin sagt, dass Fritzl laut gerichtsmedizinischen Gutachten keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr sei.

Zusätzlich habe er die Mindesthaftstrafe von 15 Jahren abgesessen. Nach einer entsprechenden Vorbereitung würde der Entlassung nichts mehr im Wege stehen. Dies führte Wagner auch in ihrem Podcast «Plädoyer für Verbrecher» aus. Dort sagt sie auch, dass Fritzl noch erleben wolle, dass er aus dem Gefängnis komme. Dieses sei nicht mehr der richtige Ort für den 90-jährigen.

Im Mai 2024 wurde Fritzl aus dem Massnahmen- in den Normalvollzug verlegt. Eine vorzeitige Haftentlassung wurde 2024 jedoch abgelehnt.

Die Strafverteidigerin hat nun einen neuen Antrag auf bedingte, vorzeitige Entlastung für Fritzl gestellt.

Josef Fritzl wurde 2008 wegen Mordes, Vergewaltigung, Inzest, sklavenähnlicher Ausbeutung, Nötigung und Freiheitsentziehung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Fritzl hatte 1984 seine damals 18-jährige Tochter im Keller des Familienhauses festgehalten. In den darauffolgenden 20 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. (nib)

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105 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Thomas Meister
11.08.2025 11:03registriert April 2019
Es ist völlig egal, dass er keine Gefahr mehr ist. Für seine Taten muss er im Gefängnis sterben und nicht in Freiheit.
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Gen X
11.08.2025 11:53registriert August 2023
Nein. Ein Scheusal wie Fritzl gehört weggesperrt bis an sein Lebensende.
Er hatte auch nie wirklich Reue für seine Taten gezeigt.
Und wie sicher kann die Tochter sich fühlen, wenn die Möglichkeit besteht, dass er sie in einem klaren Moment besuchen will?
Opferschutz ist wichtiger.
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Der binäre Horst
11.08.2025 11:42registriert Januar 2025
Ihn vor allerwenigstens dem Ablauf derjenigen Zeitspanne zu entlassen, während welcher er sein Opfer gefangengehalten hat, stösst mit sauer auf! Das Ding heisst "Strafe", nicht "Erziehung bis zur mutmasslichen Ungegährlichkeit"! Es SOLL weh tun und das darf sich dann noch sein, wenn der Täter allenfalls nicht mehr als gefährlich einzustufen ist! Bei Fritzl mit 90 ist das halt hart, und führt ausnahmsweise tatsächlich zu Lebenslänglich. Dumm gelaufen und dennoch hier halt angemessen!
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