In der Causa Signa könnte schon bald eine erste Anklage gegen den insolventen Firmengründer René Benko erhoben werden. Seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erging ein sogenannter Vorhabensbericht an das Justizministerium, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.
Um welche Vorwürfe es geht und ob eine Anklage empfohlen wird, liess die WKStA offen. In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft in der Regel dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten «clamorosen» Causen.
In welche Richtung es bei dem aktuellen Vorhabensbericht geht, gab die WKStA am Dienstag nicht bekannt. Entscheiden muss nun jedenfalls das Justizministerium. Da Benko derzeit in U-Haft sitzt, muss die Sache laut Gesetz bevorzugt behandelt, sprich rasch entschieden werden. Aus Expertensicht dürfte es sich nicht mehr um Wochen handeln.
Rund um die Signa-Pleite laufen strafrechtliche Ermittlungen zu zahlreichen Vorwürfen. Der am Dienstag offiziell bestätigte Vorhabensbericht bezieht sich nur auf einen dieser Faktenstränge. Die verschiedenen Vorwürfe sind aber gut trennbar, daher muss – und genau genommen darf – die WKStA nicht die unterschiedlichen Themen zusammenfassen, sondern muss alles, was fertig ist, rasch erledigen – also entscheiden, ob sie eine Anklage empfiehlt oder nicht. Es ist daher mit weiteren Vorhabensberichten der WKStA zu anderen Vorwürfen zu rechnen. (sda/awp/apa)