International
People

Norwegen: Mette-Marits Sohn Marius Borg Høiby fängt Streit an

Richter greift ein: Marius Borg Høiby fängt Streit vor Gericht an

Eine Zeugin schildert im Osloer Gericht Eifersuchtszenen aus Marius Borg Høibys Beziehung. Doch er widerspricht ihr direkt.
11.03.2026, 17:2711.03.2026, 17:27
Elena Rothammer / t-online
Ein Artikel von
t-online

Tag 23 im Strafprozess gegen Marius Borg Høiby, den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit von Norwegen: Im Osloer Gerichtssaal 250 ist es am Mittwoch zu einem offenen Streit zwischen dem 29-Jährigen und einer Zeugin gekommen. Richter Jon Sverdrup Efjestad musste eingreifen, wie «Verdens Gang» berichtet.

Marius Borg Hoiby - La famille royale de Norvège lors du jubilé de 25 ans de règne du roi Harald de Norvège à Trondheim, le 23 juin 2016. King Harald celebrates his 25 year jubilee as King of Norway a ...
Marius Borg Høiby widerspricht seiner Ex-Freundin vor Gericht.Bild: IMAGO / Bestimage

Im Mittelpunkt standen erneut die Ereignisse vom 4. August 2024. Marius Borg Høiby wird vorgeworfen, seine damalige Freundin in deren Wohnung im Osloer Stadtteil Frogner attackiert und die Wohnung demoliert zu haben.

An diesem Verhandlungstag wurden weitere Zeugen zur Beziehung und zur angeblichen Attacke befragt, darunter eine Freundin des mutmasslichen Opfers. Als diese die Eifersucht zwischen Marius Borg Høiby und seiner Ex-Freundin schilderte, meldete sich der Angeklagte zu Wort. Er wollte eine konkrete Eifersuchtsszene klarstellen und verwies darauf, dass die Zeugin ihm einst erzählt habe, das mutmassliche Opfer sei mit einem anderen Mann zusammen gewesen.

Die Zeugin liess das nicht unwidersprochen stehen. Sie unterbrach ihn mit den Worten: «Ich erinnere mich etwas besser daran als du.» Richter Jon Sverdrup Efjestad beendete den Schlagabtausch daraufhin mit den Worten: «Das entwickelt sich jetzt zu einer Art Streit, die wir hier nicht haben wollen.» Der Zeugin kamen anschliessend die Tränen.

Marius Borg Høiby muss in U-Haft bleiben

Bereits am Dienstag, dem 10. März 2026, hatte das Amtsgericht Oslo einen Antrag auf Haftentlassung abgelehnt. Marius Borg Høibys Anwältin Ellen Holager Andenæs erklärte gegenüber dem norwegischen Sender TV2, er möchte aus der Untersuchungshaft entlassen werden und sei der Ansicht, «dass keine Gefahr einer Wiederholung früherer Straftaten besteht».

Die Staatsanwaltschaft sah das anders und überliess die Entscheidung dem Gericht. Die Anklageschrift gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit umfasst rund 40 einzelne Straftaten, darunter Körperverletzung, Bedrohung mit einem Messer und Verstösse gegen ein Kontaktverbot.

Verwendete Quellen:

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
James McNew
11.03.2026 19:21registriert Februar 2014
„keine Gefahr einer Wiederholung früherer Straftaten besteht“ – ausser, einfach schon vor Gericht sich wieder nicht im Griff zu haben. 🤷🏻‍♂️

Aber das Nepo-Baby kommt schon noch irgendwie glimpflich davon…
676
Melden
Zum Kommentar
avatar
Mme P
11.03.2026 21:14registriert Juni 2020
Sich derart nicht im Grifd zu haben und der Zeugin über den Mund zu fahren, während das gesamte Gericht zuschaut. Zeugt entweder von fehlender Perspektivenübernahme und er merkt wirklich nicht, wie er wirkt. Oder er meint tatsächlich, er sei wirklich unantastbar.
462
Melden
Zum Kommentar
5
UN-Resolution über Sklaverei: 3 Länder stimmen dagegen, Schweiz enthält sich
Die Vereinten Nationen haben den transatlantischen Sklavenhandel als «schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit» eingestuft. Während sich Europa mehrheitlich enthielt, stimmten drei Länder dagegen.
123 Staaten stimmten in der UN-Generalversammlung für eine von Ghana eingebrachte Resolution. Israel, die USA und Argentinien stimmten gegen den Text. Die Schweiz und 51 weitere Länder enthielten sich, wie aus dem von der Uno veröffentlichten Abstimmungsresultat hervorging. Die Resolution ist rechtlich nicht bindend. Sie fordert unter anderem auch die unentgeltliche «unverzügliche und ungehinderte Rückgabe» von Kulturgütern und Kunstobjekten an Herkunftsländer.
Zur Story