Die junge Schweizerin, die an Silvester in Wien einem Mann die Nase gebrochen hat, nachdem er sie mutmasslich begrapscht hatte, bleibt ohne Strafe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die 21-Jährige ein. Auch der Tatverdächtige wird nicht belangt.
«Der Frau wurde gerechtfertigte Notwehr zugebilligt», teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde auf Anfrage der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit. Gegen die Genferin war wegen Körperverletzung ermittelt worden.
Die Schweizer Touristin hatte mit drei Freundinnen auf dem Wiener Rathausplatz den Jahreswechsel gefeiert. Am frühen Morgen wurde sie von hinten am Po angefasst. Sie drehte sich um und schlug dem hinter ihr stehenden Mann die Faust ins Gesicht. Der 20-Jährige erlitt einen Nasenbeinbruch und wurde in ein Spital gebracht. Er soll laut Zeugenaussagen bereits zuvor andere Frauen bedrängt haben.
«Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass die Frau davon ausgegangen ist, dass sie unmittelbar zuvor von ihm berührt wurde», erklärte die Behördensprecherin weiter. Die von der Schweizerin ausgeübte Gewalt war legitim, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft damit in angemessener Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Integrität und Selbstbestimmung abwehren wollte.
Allerdings erkannte die junge Frau im Verdächtigen nicht mit Sicherheit den Täter wieder. Daher wurde auch das Verfahren gegen den Mann eingestellt. «Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob er sich der sexuellen Belästigung schuldig gemacht hat», erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Der Fall, in dem es sich beim Tatverdächtigen um einen Afghanen handelt, machte in der Schweiz Schlagzeilen und rief SVP-Übervater Christoph Blocher auf den Plan. Er erklärte in der Online-Sendung «Teleblocher», er zahle im Falle einer Verurteilung der Schweizerin deren Busse. «Wie soll sich denn so eine Person sonst wehren, wenn sie nicht mal das tun kann.» (aeg/sda/apa)