Vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts wird heute Montag der Prozess gegen den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko mit den Plädoyers fortgesetzt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
Sie wirft dem 54-Jährigen vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Vergewaltigung und weitere Straftatbestände vor. Die Taten fallen in die Zeit von Januar 2000 bis September 2016. Der Gambier soll die Straftaten mehrheitlich in Mittäterschaft mit dem damaligen Präsidenten des westafrikanischen Landes, Yahya Jammeh, sowie Führungsmitgliedern von Sicherheitskräften und Gefängnisdiensten begangen zu haben.
Der erste Teil des Hauptverfahrens wurde im Januar geführt. Das Gericht befragte zahlreiche Privatkläger zu den von ihnen erlittenen Folterungen und Misshandlungen. Sie beschuldigten Sonko unter anderem, Mitglied eines Ausschusses gewesen zu sein, der die Hintergründe eines Putschversuchs im Jahr 2006 aufklären sollte und deshalb die Folterungen anordnete.
Der Angeklagte wies während der Verhandlung jegliche Vorwürfe von sich. Er negierte, Befehlsmacht gegenüber der paramilitärischen Spezialeinheit der Junglers gehabt zu haben. Diese wird für zahlreiche Folterungen und aussergerichtliche Hinrichtungen in Gambia verantwortlich gemacht.
Auch lehnte er vehement ab, die rechte Hand des früheren gambischen Präsidenten Yahya Jammeh gewesen zu sein, auch wenn er lange den Posten den Innenministers besetzt habe. Er sei nie anders behandelt worden als andere Regierungsmitglieder.
In der 16 Jahre umfassenden Zeitspanne, in welche die angeklagten Straftaten fallen, hat Sonko Karriere innerhalb des Staatsdienstes gemacht. Er stieg ab Mai 2003 in der Staatsgarde schnell auf. Im Februar 2005 wurde er zum Generalinspektor der Polizei ernannt und im November der Folgejahres zum Innenminister.
Im September 2016 wurde er des Amtes enthoben. Vor seiner Festnahme im Januar 2017 lebte er unbehelligt im Durchgangsasylzentrum Kappelen-Lyss BE.
Sonko befindet sich seit seiner Festnahme 2017 in Haft. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Sicherheitshaft bis zum Vorliegen eines erstinstanzlichen Urteils bestätigt. Sie geht von Fluchtgefahr aus.
Ein nach dem ersten Teil der Hauptverhandlung gestelltes Ausstandsgesuch gegen den vorsitzenden Richter in seinem Fall wies die Beschwerdekammer ab. (Fall SK.2023.23) (saw/sda)