Der Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Belarus am Mittwoch ein weiteres Mal angepasst und verschärft. Die neuen Massnahmen umfassen Handelsbeschränkungen für bestimmte Güter sowie Restriktionen im Finanzbereich.
Die Ausweitung der Sanktionen erfolge im Einklang mit mehreren von der EU im Juni erlassenen Beschlüssen, teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF am Abend mit.
Zusätzlich zum bestehenden Rüstungs- und Repressionsgüterembargo erlässt der Bundesrat demnach Sanktionen für Güter, die für die Überwachung und das Abhören des Internets und des Telefonverkehrs benützt werden können. Die neuen Massnahmen umfassen auch Handelsbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), Erdöl und Erdölprodukte, Kaliumchloridprodukte sowie Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen.
Im Finanzbereich beschloss der Bundesrat Restriktionen betreffend den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten, die Gewährung von Darlehen sowie Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen für die belarussische Regierung und andere öffentliche Einrichtungen. Auch das für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständige Staatsunternehmen «Belaeronavigatsia» wird den Finanzsanktionen unterstellt.
Die Schweiz zeigt sich laut WBF sehr besorgt über die «sich laufend verschlechternde Menschenrechtslage» in Belarus bei gleichzeitigem Fehlen eines Dialogs zwischen Regierung und Zivilgesellschaft. Sie fordert Belarus auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten.
Dazu zählten die Respektierung der Rechte auf Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen und die Untersuchung der Anschuldigungen von Folter oder Misshandlung durch Sicherheitskräfte, schrieb das WBF. (sda)