Abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea sollen von der Schweiz über einen Drittstaat in die Heimat zurückgeführt werden. So will es das Parlament. Der Nationalrat hat eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi angenommen.
Abgelehnte eritreische Asylsuchende können nicht ausgeschafft werden, da Eritrea zwangsweise Rückführungen seiner Staatsbürgerinnen und Staatsbürger kategorisch ablehnt. Für die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ist das inakzeptabel. Sie beantragte deshalb ein Ja zur Motion.
Der Nationalrat folgte am Montag mit 120 zu 75 Stimmen. Er änderte damit seine Meinung, denn im Dezember hatte er einen ähnlichen Vorstoss abgelehnt. Da sich eine Migrationspartnerschaft oder ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea nicht abzeichne, brauche es mehr Druck, argumentierte die Mehrheit nun aber.
Gössis Motion verlangt vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen von 2003 mit Senegal sein, das jedoch nie in Kraft war. Unterstützung erhielt sie im Nationalrat von der SVP, der Mitte-Partei und Gössis eigener FDP-Fraktion.
Der Bundesrat wolle keine Massnahmen, die nicht effizient und teuer seien, wandte sich Justizminister Beat Jans gegen die Motion. Ein Transitabkommen wie jenes mit Senegal Anfang der Nullerjahre wäre wirkungslos, weil Eritrea seine Staatsangehörigen auch aus einem Drittland nicht zurücknehme.
Einige Aspekte der Motion seien in der Kommissionsdebatte gezielt falsch verstanden worden, etwa die Frist zur Ausreise aus dem Drittland, um die Drittstaatenlösung nicht umsetzen zu müssen, kritisierte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Das Vorhaben sei schwierig, aber die Mehrheit wolle das Problem angehen.
Die SPK-Minderheit nannte die Motion problematisch: «Welches Land sollte ein solches Transitabkommen eingehen», fragte Marc Jost (EVP/BE). Und ohne Rückübernahmeabkommen mit Eritrea mache ein Transitabkommen keinen Sinn. Die Motion löse also keine Probleme, sondern sie löse Kosten aus.
Für ein Nein trat auch die Flüchtlingshilfe ein. Der geforderte Plan wegen gravierender politischer und rechtlicher Probleme nicht umsetzbar, schrieb sie. Der Vorschlag der Motion sei teuer, wirkungslos und angesichts von unter 280 Ausreisepflichtigen unverhältnismässig.
Die Räte erteilten dem Bundesrat noch weitere Aufträge. Menschen, die wegen angeblicher Verfolgung im Heimatland geflüchtet sind, aber in der Schweiz dessen Regime gewaltsam unterstützen, wollen sie härter anfassen. Mit 131 zu 63 Stimmen nahm der Nationalrat eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) an, die entsprechende Anpassungen im Ausländerrecht fordert.
Caroni hatte den Vorstoss mit Gewalt unter Anhängern des eritreischen Regimes und Oppositionellen begründet. Zum Beispiel bei einer Schlägerei in Opfikon ZH im September 2023 wurden zwölf Männer verletzt. Über ein Dutzend Verfahren wurde eröffnet.
Eine starke Minderheit der SPK-N lehnte wie der Bundesrat die Motion ab. Die Flüchtlingseigenschaft könne schon heute aberkannt werden, führte Sprecherin Céline Widmer (SP/ZH) aus. Jans sagte, der Bund habe eine strategische Begleitgruppe Eritrea eingesetzt, in der auch Kantone, Städte und Gemeinden vertreten seien. Diese könne Empfehlungen abgeben, welche Massnahmen nötig seien.
Mit noch einer Motion verlangt der Nationalrat, dass der Bundesrat mit Eritrea Verhandlungen über eine Migrationspartnerschaft oder ein Migrationsabkommen aufnimmt. Der Bundesrat hält dazu fest, dass ein solches Abkommen die Bereitschaft voraussetze, Abgewiesene zurückzunehmen. Diese fehle in Eritrea.
Der Nationalrat ergänzte die Forderung mit dem Auftrag ans Staatssekretariat für Migration (SEM), eine für Migrationsfragen zuständige Vertretung in die Region zu schicken. Über diesen Zusatz muss der Ständerat nun noch entscheiden. (hkl/sda)