Der Fall des aus Spanien ausgereisten ehemaligen Königs Juan Carlos hat eine Verbindung in die Schweiz. Madrid hat Bern im Zusammenhang mit dem untergetauchten ehemaligen König um Rechtshilfe ersucht.
Im vergangenen Februar sei beim Bundesamt für Justiz (BJ) ein Rechtshilfeersuchen eingegangen, teilte eine Sprecherin des Bundesamtes am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Das Ersuchen sei der Genfer Staatsanwaltschaft zum Vollzug delegiert worden. Weitere Angaben machte die Sprecherin nicht.
Beim Aussendepartement EDA hiess es auf Anfrage, die Schweizer Behörden arbeiteten im Fall Juan Carlos mit Spanien zusammen. Das EDA verwies auf Medienberichte, wonach die Genfer Staatsanwaltschaft eine Untersuchung zum Fall Juan Carlos führe.
Vermögenswerte des früheren Königs wurden im Zusammenhang mit der Rechtshilfe nicht blockiert. Die Voraussetzungen dafür seien in diesem Fall nicht erfüllt, hielt das EDA fest. Massgebend ist das Gesetz über Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG).
Das spanische Königshaus hatte am Montag unerwartet bekanntgegeben, dass der 82-jährige Juan Carlos Madrid verlassen habe und ins Exil gehe. Ein Land wurde nicht genannt. Das EDA hat nach eigenen Angaben keine Information dazu, ob sich der ehemalige König in der Schweiz befindet.
Der mit Korruptionsvorwürfen und Ermittlungen der spanischen Justiz konfrontierte frühere Monarch schrieb selbst, er wolle mit dem Gang ins Exil die Arbeit seines Sohnes als Staatschef erleichtern.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP untersuchen Staatsanwälte in Spanien und der Schweiz Korruptionsvorwürfe gegen ihn, im Zusammenhang mit einem Vertrag über den Bau einer Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke in Saudi-Arabien.
Gemäss Nachrichtenagenturen erklärte Juan Carlos' Anwalt am Montag, der frühere König stehe den Ermittlern weiter zur Verfügung. Da keine formalen Ermittlungen gegen ihn liefen, befinde er sich für die Behörden nicht auf der Flucht.
Die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof in Spanien erklärte, sie setze ihre Untersuchungen fort. Juan Carlos' Ausreise ändere daran nichts. Die Staatsanwaltschaft in Genf äusserte sich bisher nicht. (aeg/sda)