Die falschen Bombendrohungen für Flughäfen in Frankreich gingen laut dem französischen Verkehrsminister von einer E-Mail-Adresse in der Schweiz aus. Laut dem Bundesamt für Justiz (BJ) hat Frankreich allerdings noch um keine Rechtshilfe von Bern gebeten.
Beim Bundesamt für Justiz in Bern hiess es am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass noch kein Rechtshilfeersuchen aus Frankreich eingegangen sei. Man könne aber nicht ausschliessen, dass die französischen Behörden auf einem anderen Weg gehandelt haben, nämlich über die Amtshilfe in Polizeiangelegenheiten.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) betonte seinerseits, dass diese Fälle in die Zuständigkeit der französischen Behörden fallen. Man äussere sich nicht zu Strafverfahren, die von anderen Behörden eingeleitet worden seien.
Im Allgemeinen nehme das Fedpol es Überprüfungen von E-Mail-Adressen vor, deren Provider in der Schweiz ansässig seien. Das Fedpol handle insbesondere auf Ersuchen ausländischer Polizeien. Die Tatsache, dass ein Provider in der Schweiz ansässig sei, bedeute aber nicht, dass sich die IP-Adresse und der Urheber einer E-Mail ebenfalls in der Schweiz befänden.
Als Gast in der Sendung «Questions politiques» der französischen Sender France inter, France TV und Le Monde sagte der französische Verkehrsminister Clément Beaune am Sonntag, dass seit vergangenem Mittwoch fast 70 falsche Bombendrohungen gegen französische Flughäfen ausgesprochen worden seien. Die meisten seien von «derselben E-Mail-Adresse in der Schweiz» aus verschickt worden.
Frankreich hat die Alarmstufe gegen Anschläge auf das höchste Niveau angehoben, seit am 13. Oktober der Lehrer Dominique Bernard im Gymnasium in Arras von einem jungen Mann ermordet worden war, der sich zur Terrororganisation Islamischer Staat bekannte.
Die Patrouillen der Polizei und der Soldaten der Operation Sentinelle wurden verstärkt, ebenso die Anzahl der Beamten in Bahnhöfen und Flughäfen. (sda)