Die schweizerisch-belarussische Doppelbürgerin Natallia Hersche ist frei. Das teilte der Schweizer Bundespräsident Ignazio Cassis auf Twitter mit.
Wir setzen uns mit @SwissAmbBelarus weiter für die Freilassung von all denjenigen ein, welche wegen der Ausübung politischer und bürgerlicher Rechte verhaftet wurden. 2/2
— Ignazio Cassis (@ignaziocassis) February 18, 2022
Nach 17 Monaten Haft sei Hersche endlich freigelassen worden, twitterte Bundespräsident Cassis. Sie sei von ihrem Bruder und der Schweizer Botschafterin Christine Honegger Zolotukhin in Minsk empfangen worden. Sie werde in die Schweiz zurückkehren. «Ich bin froh, dass sich die diplomatischen Bemühungen der Schweiz ausgezahlt haben», so Cassis weiter.
Bundespräsident Cassis zeigte sich in einer Mitteilung des Aussendepartements erleichtert: «Es ist eine grosse Freude für meine Mitarbeitenden und mich, dass Natallia Hersche nach all den Bemühungen endlich frei ist und in die Schweiz zurückkehren kann. Wir wünschen ihr auf ihrem weiteren Weg alles Gute und gute Gesundheit».
Der Freilassung seien intensive und sich über fast eineinhalb Jahre dauernde Bemühungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dessen Vorstehers Cassis vorangegangen, hiess es in einer Mitteilung des EDA.
Seit Beginn ihrer Festnahme im September 2020 und ihrer Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft seien die zuständigen Stellen in engem Kontakt mit Hersche, ihrer Familie und den Behörden in Belarus gewesen und hätten an möglichen Wegen gearbeitet, um eine Freilassung zu erwirken. Es sei eine grosse Freude für ihn und alle Mitarbeitenden, dass Hersche frei sei und in die Schweiz zurückkehren könne, schrieb der erleichterte Cassis.
Das EDA hatte die Botschafterin Honegger Zolotukhin erst diesen Monat vor Ort entsendet. Bei Bekanntgabe der Neubesetzung des Botschafterpostens in Minsk hiess es beim EDA, man sei der Überzeugung, dass die Schweiz ihre Interessen mit einer Botschafterin vor Ort besser verteidigen könne als ohne Vertretung auf höchster Stufe.
Hersche wurde laut EDA in der Zeit der Inhaftierung im Rahmen des konsularischen Schutzes betreut. Vertreter der Schweizerischen Botschaft in Minsk besuchten die Inhaftierte demnach 14 Mal.
Hersche hatte am 19. September 2020 in Minsk an einer Kundgebung gegen das Regime des Machthabers Alexander Lukaschenko teilgenommen und war dabei verhaftet worden. Nach Angaben von Schweizer Menschenrechtsorganisationen wurde Hersche «in einem unfairen Schauprozess» im Dezember 2020 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Menschenrechtsorganisation Libereco hatte nach der Festnahme Hersches eine Petition mit 9500 Unterschriften beim EDA eingereicht. Cassis wurde damals aufgefordert, sich direkt beim belarussischen Präsidenten Lukaschenko um die Freilassung zu bemühen. (sda)