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Terrorismus

Hamas bleibt vorerst auf EU-Terrorliste

epa06102345 An armed fighter of the Ezz-Al Din Al Qassam Brigades, the armed wing of Palestinian Hamas movement, attends a protest against the security measures at the Al-Aqsa mosque after the Muslim  ...
Ein Hamas-Kämpfer in Gaza-Stadt.Bild: EPA/EPA

Hamas bleibt vorerst auf EU-Terrorliste

26.07.2017, 11:1026.07.2017, 14:35

Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Strafmassnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Die Organisation bleibt vorerst auf der EU-Terrorliste.

Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt hatte, sei hinfällig, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-79/15 P). Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit der Sache befassen.

Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den Gazastreifen beherrscht, hatte nicht gegen die ursprüngliche Einstufung geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit der ihre Einstufung verlängert worden war.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die EU lediglich die ursprüngliche Entscheidung 2001 auf Beschlüsse zuständiger Behörden stützen müsse, für die Verlängerung reichten wie geschehen Informationen aus den Medien und dem Internet. Dies hatte das EU-Gericht zuvor angezweifelt.

Hamas-Sprecher Fausi Barhum sagte, die Organisation berate über die Entscheidung. Auch das israelische Aussenministerium wollte das Urteil prüfen.

Tamilenorganisation zu Unrecht auf Liste

Die Tamilenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) in Sri Lanka stand dem EuGH zufolge hingegen zuletzt zu Unrecht auf der EU-Terrorliste.

Die EU-Staaten begründeten demnach nicht ausreichend, weshalb sie nach der militärischen Niederlage der LTTE gegen die Regierung im Jahr 2009 davon ausgingen, dass die Organisation weitere Anschläge verüben würde. Das Einfrieren von Geldern zwischen 2011 und 2015 sei demnach nichtig (Rechtssache C-599/14 P). (leo/sda/dpa)

Netanjahu bereit zu neuen Verhandlungen über Friedensinitiative

Video: reuters
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