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Kein Recht auf Vergessen: Google lässt französische Datenschützer auflaufen

Kein Recht auf Vergessen: Google lässt französische Datenschützer auflaufen

Google lehnt es ab, das in Europa geltende «Recht auf Vergessen» weltweit anzuwenden, wie es eine französische Datenschutz-Behörde fordert. Kein Land soll nach Ansicht des US-Konzerns bestimmen können, was in einem anderen Land im Internet sichtbar ist.
31.07.2015, 00:4431.07.2015, 02:28
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Europas Bürger können seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom vergangenen Jahr unter bestimmten Bedingungen Suchmaschinen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnisliste verschwinden zu lassen. Während Google solchen Anträgen auf europäischen Versionen seiner Seiten nachkommt, tauchen die Links auf Seiten wie google.com weiterhin auf.

Google

Die französische Datenschutz-Aufsicht CNIL hatte Google Mitte Juni formell aufgefordert, die Einträge weltweit zu löschen. Das lehnt Google aber ab, wie das Unternehmen am Donnerstag auf seinem Blog bekanntgab. «Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz», schreibt Google.

CNIL sei nicht global zuständig. Das Unternehmen spricht von einer «beunruhigenden Entwicklung». «Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann», hiess es in der Stellungnahme. Ansonsten wäre das Internet nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube. Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen, hiess es weiter. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters riskiert Google mit seiner Haltung Geldstrafen. (sda/reu)

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