Der frühere US-Präsident Donald Trump wird in der kommenden Woche wohl nicht zur Verlesung der Anklage gegen ihn im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug im Bundesstaat Georgia erscheinen. Der Republikaner verzichtete auf sein Recht, bei dem Gerichtstermin am 6. September persönlich anwesend zu sein, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten und von Trump unterzeichneten Gerichtsdokument hervorgeht.
Bei einer Anklageverlesung werden die Beschuldigten vor Gericht formell mit den Vorwürfen konfrontiert. Sie haben dann üblicherweise die Gelegenheit, auf «schuldig» oder «nicht schuldig» zu plädieren. In dem Gerichtsdokument machte Trump auf schriftlichem Wege deutlich, dass er sich in dem Fall in Georgia «nicht schuldig» bekenne.
Für Trump ist es bereits die vierte Anklage. In allen Fällen plädierte er auf «nicht schuldig». Nach der Anklageerhebung in den drei vorangegangenen Fällen war Trump persönlich vor den zuständigen Gerichten in New York, Miami und Washington aufgetreten – begleitet von einem riesigen Medienrummel rund um die Gerichtsgebäude. Zu einem solchen Spektakel dürfte es in der kommenden Woche in Georgia nicht kommen, möglicherweise aber dann, wenn der Prozess in dem Fall offiziell beginnt. Ein Datum hierfür steht noch nicht fest.
Dass ein Ex-Präsident wegen einer Straftat vor Gericht kommt, hatte es in der Geschichte der USA zuvor überhaupt noch nicht gegeben. Der Republikaner, der bei der Präsidentenwahl 2024 erneut antreten will, weist alle Vorwürfe zurück und wertet die Strafverfolgung gegen ihn als Versuch seiner Gegner, ihn an einem Wiedereinzug ins Weisse Haus zu hindern.
In Georgia ist Trump gemeinsam mit 18 anderen Beschuldigten angeklagt wegen seiner Versuche, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat zu beeinflussen. Am vergangenen Donnerstag musste er im Bezirksgefängnis von Atlanta erscheinen, um sich dort wegen der Anklage formal den Behörden zu stellen und seine Personalien aufnehmen zu lassen. Dort wurde auch ein Polizeifoto von ihm gemacht. Das historisch beispiellose Foto des grimmig in die Kamera blickenden Ex-Präsidenten ging um die Welt.
Trump hatte die Präsidentenwahl 2020 gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Er weigert sich aber bis heute, seine Niederlage einzugestehen. Stattdessen behauptet der 77-Jährige unbeirrt, er sei durch massiven Wahlbetrug um einen Sieg gebracht worden. Weder Trump noch seine Anwälte haben Beweise für diese Behauptungen vorlegen können. Dutzende Klagen des Trump-Lagers wurden nach der Wahl von Gerichten abgeschmettert, auch vom obersten US-Gericht. Trumps Feldzug gegen den Wahlausgang gipfelte am 6. Januar 2021 in einem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol in Washington.
Georgia gehörte zu den Bundesstaaten, die für den Wahlausgang 2020 eine Schlüsselrolle spielten. Biden gewann in dem Bundesstaat damals mit etwa 12 000 Stimmen Vorsprung. Trump bemühte sich, seine Wahlniederlage dort - wie auch in anderen Bundesstaaten - nachträglich noch ändern zu lassen. Unter anderem rief er damals den obersten Wahlaufseher Georgias, seinen republikanischen Parteikollegen Brad Raffensperger, in einem einstündigen Telefonat dazu auf, genügend Stimmen für ihn «zu finden», um das Ergebnis «nachzuberechnen» und zu seinen Gunsten zu drehen.
Mitten in seinem jetzigen Wahlkampf für die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner hat es Trump mit drei weiteren Anklagen zu tun - und so auch mit drei weiteren Gerichtsverfahren. Der Prozess in Washington im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol und versuchten Wahlbetrug soll am 4. März 2024 beginnen. Der New Yorker Fall steht im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin - der Prozess dort soll am 25. März 2024 anlaufen. Der Fall in Miami dreht sich um die Aufbewahrung von streng geheimen Regierungsunterlagen in einem Privatanwesen Trumps - der Start des Gerichtsverfahrens dazu ist für den 20. Mai 2024 angesetzt. (sda/dpa)