US-Rechtsexperten zufolge könnte Elon Musk die US-Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn er die Einwanderungsbehörden belogen hat. Zudem könnte der Techmilliardär wegen falscher Angaben auch strafrechtlich verfolgt werden, berichtet «Wired».
Der in Südafrika geborene und aufgewachsene 53-Jährige wanderte als junger Mann nach Kanada aus, bevor er sich in den USA niederliess und schliesslich auch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielt.
Anfang Woche berichtete die «Washington Post», dass Musk selbst gegen das Gesetz verstossen habe. In den 1990er-Jahren habe er illegal in den USA gearbeitet, hiess es unter Berufung auf «ehemalige Geschäftspartner, Gerichtsakten und Firmendokumente».
Laut Bericht wurde Musk 1995 für ein Studium an der kalifornischen Eliteuniversität Stanford zugelassen, besuchte dort aber keine Kurse, sondern arbeitete stattdessen mit seinem Bruder Kimbal Musk an einem Start-up, das später als Zip2 bekannt wurde.
Musk selbst hat wiederholt bestritten, jemals illegal in den Vereinigten Staaten gearbeitet zu haben.
Das Problem: In einer E-Mail, die 2005 in einem inzwischen abgeschlossenen Verleumdungsprozess in Kalifornien als Beweismittel verwendet wurde, räumte er ein, dass er sich in Stanford beworben habe, weil er sonst «kein Recht hätte, im Land zu bleiben».
Die von «Wired» befragten Rechtsexperten erklärten nun, jemand, der sich mit einem Studentenvisum in den USA aufgehalten und keine Kurse belegt habe, hätte zu jenem Zeitpunkt keinen rechtlichen Anspruch auf Arbeiten gehabt und hätte die USA verlassen müssen.
Das US-Recht erlaube die Aufhebung einer Einbürgerung, wenn die Staatsbürgerschaft «durch Verschleierung einer wesentlichen Tatsache oder durch vorsätzliche Falschdarstellung erlangt wurde». Das klassische Beispiel für die Anwendung des entsprechenden Gesetzes seien ehemalige Nazis, «denen in den USA letztlich die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, nachdem ihre verborgene Vergangenheit aufgedeckt wurde».
Ein Einwanderer, der im Rahmen des Einbürgerungsprozesses log, könne sich auch strafbar machen, so «Wired»: Nach US-Bundesrecht könne er mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Danach sieht es nicht aus.
Selbst wenn Musk gegen das Gesetz verstossen haben sollte, werde er nicht kurzerhand abgeschoben. Es sei im Allgemeinen ziemlich schwierig, jemandem die Staatsbürgerschaft wegen relativ geringfügiger Verstösse zu entziehen, die Jahrzehnte zurückliegen.
«Wired» weist darauf hin, dass unter Donald Trumps Präsidentschaft die US-Regierung weitaus mehr unternommen habe, um amerikanischen Bürgerinnen und Bürgern die Staatsbürgerschaft zu entziehen, als zuvor.
(dsc)