Alex Pretti soll vor tödlichen Schüssen entwaffnet worden sein
Die Wut in Minneapolis ist gross. Nachdem Beamte des Grenzschutzes erneut einen Menschen erschossen haben, gibt es wieder unterschiedliche Darstellungen der Ereignisse. Heimatschutzministerin Kristi Noem erklärte an einer Medienkonferenz, dass Alex Pretti eine Waffe gehabt habe. US-Präsident Trump ergänzte später, dass sie geladen gewesen sei. Die Beamten hätten versucht, Pretti zu entwaffnen, und hätten aus Selbstschutz gehandelt.
Die Familie des 37-Jährigen widersprach dem umgehend. Auch Aufnahmen der Tat werfen Fragen auf. Wie mehrere Medien berichten, soll Pretti kurz vor den tödlichen Schüssen entwaffnet worden sein. Auf Videos ist zu sehen, wie sich kurz vor dem ersten Knall ein maskierter Mann mit einem Gegenstand entfernt, nachdem er sich über Pretti gebeugt hatte.
Auch Minnesotas Gouverneur Tim Walz sagte laut CNN, dass er sich die Aufnahmen angesehen habe und die Behördenangaben Unsinn und Lügen seien. «Was ich mit meinen Augen sehe und was ihr mit euren Augen sehen werdet, macht es schwer, das zu glauben.» Auch der Bürgermeister von Minneapolis interpretiert die Situation nach Sichtung der Aufnahmen anders als die Behörden. Ein Augenzeuge sagte laut CNN zudem, dass sich Pretti nicht gewehrt habe und auch nicht nach einer Waffe gegriffen habe.
Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie Pretti offenbar einer Person helfen will, die von einem vermummten Mann in Uniform zu Boden geschubst worden ist. Die anderen Uniformierten zerren ihn weg und drücken ihn auf den Boden. Kurz darauf sind die Schüsse zu hören.
Bundesbeamte erschiessen Mann in Minneapolis
Der Fall soll nun aufgeklärt werden. Doch die Behörden von Minnesota befürchten, dass Beweise manipuliert werden könnten. Ein Richter hat mittlerweile eine einstweilige Verfügung zum Schutz dieser Beweismittel erlassen. Den Bundesbehörden ist es dem Gerichtsdokument zufolge untersagt, Beweismittel in Zusammenhang mit der Schussabgabe unter Beteiligung von Bundesbeamten zu «zerstören oder zu verändern». Ausdrücklich gehe es auch um Beweismittel, die bereits vom Tatort entfernt worden waren. (vro)
