Ein Gericht im kalifornischen Bezirk Los Angeles entschied am Freitag grundsätzlich, dass eine im Dezember 2014 eingereichte Zivilklage gegen den 84-Jährigen wegen des sexuellen Missbrauchs der damals 15-jährigen Judy Huth im Jahr 1974 weiter behandelt werden dürfe.
Das Verfahren war wegen eines Missbrauchsverfahrens gegen Cosby im Bundesstaat Pennsylvania auf Eis gelegt worden. Die Aussetzung hat laut der Gerichtsentscheidung in Los Angeles noch bis zum 30. September Bestand.
Bis dahin soll sich klären, ob der Oberste Gerichtshof der USA die Gerichtsentscheidung zu Cosbys Haftentlassung aufhebt, wie der Jurist John West aus Huths Anwaltsteam sagte. Als möglichen Beginn des Zivilprozesses habe der Richter den 18. April 2022 festgelegt.
Huths Zivilklage ist derzeit das letzte noch ausstehende Verfahren gegen Cosby. Dutzende Frauen hatten dem Schauspieler sexuellen Missbrauch vorgeworfen, aber nur in einem Fall kam es zu einem Strafprozess.
Darin wurde der mit der Sitcom «Die Bill Cosby Show» weltberühmt gewordene Schauspieler 2018 schuldig gesprochen, im Jahr 2004 eine Frau sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Cosby sein Opfer Andrea Constand in seinem Haus in Philadelphia unter Drogen gesetzt und sich an der Frau vergangen hatte.
Cosby wurde zu einer Strafe von mindestens drei und höchsten zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Der Oberste Gerichtshof von Pennsylvania hob das Urteil allerdings auf, da ihm kein faires Verfahren gewährt worden sei. Cosby kam daraufhin am 30. Juni nach mehr als zwei Jahren Haft aus dem Gefängnis frei. (sda/afp)