Lidl hat in den letzten Tagen eine wahre Tortur hinter sich: Nachdem der Discounter vor einigen Wochen eine Aktion mit Hanfprodukten gestartet hatte, wurden eben diese nach einer Razzia in einer Lidl-Filiale im bayerischen Rosenheim einkassiert. Der Grund: Die Hanfprodukte sollen THC enthalten – ein Stoff, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Die Hanf-Produkte werden gemeinsam mit dem Start-up «The Green Dealers» verkauft, dessen Gründer noch Anfang August stolz die Zusammenarbeit mit dem Discounter verkündete: «3350 Geschäfte, 21 brandheisse Cannabis Food- Produkte und 100% legal.» Eine Untersuchung der Hanf-Produkte ergab jedoch, dass diese alles andere als «100% legal» sind – sondern tatsächlich zu viel Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten.
Es folgte eine grosse Rückrufaktion bei Lidl, die unter anderem zwei Hanftees, Cookies und auch ein Öl betraf. Auf Twitter machte sich das Netz über die Lidl-Panne lustig – unter anderem mit Witzen, dass die Produkte auch «ohne Bong» zurückgegeben werden können.
"Der Kaufpreis wird auch ohne BONG erstattet."
— 🔴🔴🔴Sloe🌈😷💚🥦 (@sloetree) August 25, 2021
Da musste ich doch gerade etwas schmunzeln, als bei @NDRinfo über die Rückrufaktion des Hanfsortiments von #Lidl berichtet wurde.
"Stimmungsschwankungen"? LOL
Wie hoch war den THC-Gehalt?
0,3 Prozent?
Doch was die Netz-Gemeinde lustig findet, kann für Lidl nun bittere Folgen haben: Denn nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den Discounter. «Es wurde aufgrund dessen bei ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Vergehens nach § 59 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eingeleitet», schreibt das Wirtschaftsmagazin «Business Insider».
Da die Staatsanwaltschaft noch nicht wisse, wer bei Lidl personell für diesen Verstoss verantwortlich sei, werde erst einmal gegen Unbekannt ermittelt, heisst es weiter. Das sei jedoch eine Formsache, denn Ermittlungen werden gegen natürliche Personen und nicht gegen ganze Unternehmen geführt.
Zudem sollen in einigen Hanf-Produkten nicht nur THC, sondern auch geringe Mengen CBD gefunden worden sein. CBD ist in Deutschland zwar mittlerweile nicht mehr verboten, jedoch bedarf es bei einem Handel mit CBD-Produkten einer Zulassung. Die genauen Untersuchungsergebnisse durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt stehen laut «Business Insider» noch aus. (jab/watson.de)
Kampfsalami
AHV sagt danke und viele andere auch
Probleme gelöst und Kassen gefüllt
Homelander
DerRoteRächer:in (he/she; woke)