Der brasilianische Fussballstar Neymar hat einen Rechtsstreit um die Markenrechte an seinem Namen vor dem EU-Gericht gewonnen. Die von einem Mann aus Portugal angemeldete Marke «NEYMAR» sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.
Das EU-Gericht kam nun zu dem Schluss, dass der Portugiese die Bekanntheit des Fussballers ausnutzen wollte. Damit bestätigte das der EuGH die vom Europäischen Markenamt Euipo auf Antrag des Fussballers getroffene Entscheidung, dass der Mann bei der Anmeldung der Marke «bösgläubig» gehandelt habe.
Hintergrund des Falls war eine längere Auseinandersetzung zwischen dem brasilianischen Nationalspieler und Profi des französischen Erstligisten Paris Saint-Germain sowie dem Portugiesen.
Letzterer hatte sich 2013 die Markenrechte für «NEYMAR» in der EU für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Im Februar 2016 beantragte der Fussballstar aber erfolgreich die Nichtigerklärung. Dagegen richtete sich nun die Klage des Portugiesen vor dem EU-Gericht.
Gegen das Urteil der Luxemburger Richter kann innerhalb von gut zwei Monaten vorgegangen werden. (aeg/sda/dpa/afp)