Justiz

Fall Adeline M.: Genf will Familie der getöteten Sozialtherapeutin entschädigen

Erkauftes Schweigen?

Fall Adeline M.: Genf will Familie der getöteten Sozialtherapeutin entschädigen

27.06.2014, 19:0727.06.2014, 19:30
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Mitte September schlug dieser Fall grosse Wellen: Die Sozialtherapeutin Adeline M. wurde von einem wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilten Klienten auf dem Freigang erstochen. Nun will der Kanton Genf die Familie der in Genf getöteten Sozialtherapeutin entschädigen. Zurzeit laufen Diskussionen zwischen den Anwälten der beiden Parteien, um die Höhe der Abfindung festzulegen.

Der Genfer Regierungsrat Mauro Poggia bestätigte am Freitag einen Bericht der «Tribune de Genève», wonach Verhandlungen mit der Familie der Sozialtherapeutin geführt werden. Die Frau war Mitte September 2013 von einem wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilten Täter auf dem Weg zur Reittherapie getötet worden. Angehörige des Opfers forderten vor einer Woche mit einer Petition eine neue, unabhängige Untersuchung, um die Verantwortlichkeiten gründlich abzuklären.

Der wegen mehrfacher Vergewaltigung verurteilte Täter war am 12. September 2013 allein mit der Sozialtherapeutin auf einen Freigang gelassen worden. Er sollte eine Reittherapie absolvieren und durfte dafür ein Messer zur Pflege der Hufe kaufen.

Die Genfer Regierung ordnete eine Administrativuntersuchung durch den früheren Staatsrat Bernard Ziegler an. Gemäss seinem Bericht hätte der Häftling das Zentrum nicht verlassen dürfen.

Laut Poggia ist die Regierung bereit, eine Vorauszahlung an die Honorarkosten der Familie zu leisten. Die Anwälte der beiden Parteien verhandeln zurzeit nämlich darüber, wie hoch die Summe sein soll, um die Familie für den Verlust der 34-jährigen Frau und Mutter zu entschädigen. Die Regierung sei hingegen nicht bereit, Anwaltskosten der Familie zu zahlen, falls diese gegen Mitarbeiter des Kantons gerichtlich vorgehen wolle, führte Poggia weiter aus.

«Es geht absolut nicht darum, das Schweigen der Familie zu erkaufen oder etwas zu verstecken», unterstrich der Magistrat. Niemand könne den Generalstaatsanwalt des Kantons Genf daran hindern, das Strafverfahren auszuweiten, falls dieser es für richtig erachte. (rar/sda)

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