Ein Italiener der dritten Generation muss nach Verbüssung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe die Schweiz verlassen. Dieses ungewöhnliche Urteil hat das bernische Verwaltungsgericht gefällt. Der Mann sei «nicht willens oder fähig, sich an die hiesige Rechtsordnung zu halten», befanden die Richter mit Verweis auf die weit über 20 Delikte, darunter Raub, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Waffen- und Drogenvergehen.
In seiner Beschwerde hatte der Italiener der dritten Generation geltend gemacht, er sei hier geboren, spreche perfekt Mundart und sei mit einer Schweizerin verheiratet. In Italien habe er nur entfernte Verwandte, zu denen er keinen Kontakt mehr habe. Eine Wegweisung wäre unverhältnismässig, zumal er nie Menschenleben gefährdet habe.
Die Wegweisung eines Ausländers der dritten Generation komme sehr selten vor, sagte Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Uni Bern, auf Anfrage. Der Fall ist nach seinen Worten für kaum ein anderes europäisches Land denkbar.
Denn erstens gebe es anderswo kaum Ausländer der dritten Generation; diese «Terzeros» seien in anderen Ländern längst eingebürgert. Zweitens kenne die Schweiz ein besonders strenges Ausweisungsrecht. «Es gibt kaum ein Land in Europa, das Secondos ausweist», stellte Achermann fest.
Das Verwaltungsgericht gibt dem inzwischen auf freien Fuss gesetzten Mann Zeit bis 15. Januar 2015, um die Schweiz zu verlassen. Einem Neustart in Italien stünden «keine unüberwindbaren Hindernisse» entgegen. Schliesslich sei der Mann gesund und der italienischen Sprache mächtig. Seiner Schweizer Ehefrau dürfe zugemutet werden, dass sie dem Mann folge, obwohl sie kaum Italienisch spreche. Zum Zeitpunkt der Heirat sei ihr ja bekannt gewesen, was ihr Mann alles auf dem Kerbholz habe. Allenfalls könne das Paar die Ehe «über die Landesgrenzen hinweg leben». (whr/sda)
Das scheint mir ein Widerspruch zu sein.
Auch die Hintergründe weshalb der Mann denn noch keinen Schweizerpass hat fände ich interessanter als die, "Black malerische"-Schlagzeile.